Neue Verdienst­grenzen Mehr Netto für kurz­fristige Beschäftigung

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Neue Verdienst­grenzen - Mehr Netto für kurz­fristige Beschäftigung

Gelegentliche Jobs auf Messen oder Märkten werden oft pauschal versteuert. © Getty Images / JAG IMAGES

Arbeitnehmer, die eine kurz­fristige Beschäftigung ausüben, profitieren jetzt von gestiegenen Verdienst­grenzen. Dadurch können sie höheren Lohn weiterhin pauschal versteuern lassen. Hier lesen Sie die Details. Ausführ­liche Informationen rund um die Steuererklärung bietet das Sonderheft Steuern 2020.

Verdienst­grenze wurde ange­hoben

Für einen Arbeit­geber ist es komfortabel, wenn er Lohn pauschal mit 25 Prozent plus Soli und Kirchen­steuer versteuern darf. Das geht bei kurz­fristig Beschäftigten, wenn sie nur gelegentlich und nicht länger als 18 Arbeits­tage am Stück arbeiten und Verdienst­grenzen einhalten. Diese wurden ange­hoben: Der durch­schnitt­liche Verdienst darf bei maximal 120 Euro pro Tag liegen, der durch­schnitt­liche Stunden­lohn bei maximal 15 Euro. Bislang lag die Tages­grenze bei 72 Euro, die Stunden­grenze bei 12 Euro.

Vorteil für Angestellte

Vorteil für Angestellte: Sie müssen bereits versteuertes Arbeits­entgelt nicht mehr in der Steuererklärung berück­sichtigen. Alternativ kann der Arbeit­geber die Steuern individuell berechnen.

Beispiel: Lara Witt arbeitet nebenbei gelegentlich auf Messen. Im März wird sie vier Tage jeweils acht Stunden auf einer Verbraucher­messe einge­setzt. Ihr Arbeit­geber zahlt statt 12 Euro neuerdings 13,50 Euro brutto pro Stunde, 108 Euro pro Tag. Den Lohn versteuert Witts Arbeit­geber pauschal mit 25 Prozent, hinzu kommen Soli und Kirchen­steuer.

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