Neue Leben Lebens­versicherung Altverträge nicht voreilig kündigen

0
Neue Leben Lebens­versicherung - Altverträge nicht voreilig kündigen

Der Markt­wächter Finanzen der Verbraucherzentralen berichtet über Briefe des Lebens­versicherers Neue Leben, in denen Kunden vorgeschlagen wird, sich von alten Versicherungs­verträgen zu trennen. Die Kunden sollten jedoch vorsichtig sein: Alte Lebens­versicherungen bieten teil­weise gute Konditionen, die Kunden heute so nicht mehr bekommen würden. Der Markt­wächter bittet Verbraucher um Mithilfe. [Update 09.01.2017]: Die Neue Leben will künftig keine Briefe mehr verschi­cken, in denen Kunden die Kündigung alter rendite­stärkerer Verträge nahegelegt wird. Damit reagiert das Unternehmen unter anderem auf die Kritik der Markt­wächter. [Ende Update]

Hohe Zinsen gesichert

Lebens­versicherer sind nicht glück­lich mit Verträgen, die sie selbst vor Jahren beworben haben. In bis zum Jahr 2000 abge­schlossenen Lebens­versicherungs­verträgen wurden Kunden zum Beispiel garan­tierte Zinsen von 4 Prozent auf ihre Sparbeiträge zugesagt. Damals waren das keine Zinsen, die Jubel­stürme verursachten – heute sind die Konditionen jedoch konkurrenzlos gut für sichere Geld­anlagen. Das Problem für die Anbieter: Ihre eigenen Geld­anlagen werfen durch die nied­rigen Zinsen immer weniger ab. Es fällt ihnen dadurch immer schwerer, die hohen garan­tierten Zins­ansprüche ihrer „alten“ Kunden zu bedienen.

Altverträge loswerden

Neue Leben Lebens­versicherung - Altverträge nicht voreilig kündigen

Die ersten Versicherer scheinen daher Maßnahmen einzuleiten, um die unbe­liebten Altverträge loszuwerden. Das Unternehmen Neue Leben Versicherungs AG etwa schickt seinen Kunden aktuell Briefe, in denen Kunden nahegelegt wird, sich von den Verträgen zu trennen, berichtet der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen. In dem Schreiben heißt es: „Ihre persönliche Situation, Ihre Ziele sowie Ihre finanziellen Wünsche haben sich vielleicht während der Vertrags­lauf­zeit geändert. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, sich Ihr Guthaben früher auszahlen zu lassen?“. Unter dem Anschreiben nennt der Anbieter die Summe, die Kunden sofort storno­abschlags­frei erhalten würden, wenn sie den Vertrag jetzt kündigen.

Neue Leben betont Service

Viele Verbraucher erhalten in diesen Tagen Post von der Neue Leben. Der Anbieter sieht darin ein Service-Angebot für seine Kunden: „Eine Auswertung der Kunden­kommunikation der letzten Monate hat ergeben, dass sich unsere Kunden vermehrt mit den Flexibilitäten ihrer Versicherungs­verträge beschäftigen“, erklärt das Unternehmen gegen­über test.de den Anlass des Schreibens. Daher habe man Kunden mit klassischen kapital­bildenden Verträgen und fonds­gebundenen Verträgen ange­schrieben, die einkommensteuerfrei über das einge­zahlte Kapital verfügen können. „Sofern wir keine Rück­meldung erhalten, führen wir den Vertrag wie vereinbart fort“, erklärt das Unternehmen. Das Team des Finanzmarkt­wächters sieht das skeptischer: „Wir nehmen an, der Anbieter will mit Schreiben wie diesem teure Kunden loswerden. Das Interesse an der persönlichen Lebens­situation ihrer Versicherten scheint uns vorgeschoben“, sagt Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Markt­wächter-Teams.

Nicht voreilig kündigen

Kunden sollten sich jedoch sehr gut über­legen, ob sie ihren alten Vertrag wirk­lich vorzeitig beendigen wollen. Ein großes Plus einer Lebens­versicherung, die Kunden vor 2005 abge­schlossen haben: Sie können die Beiträge groß­teils als Sonder­ausgaben steuerlich absetzen. Lassen Sie sich das Kapital später auf einen Schlag auszahlen, müssen Sie die Erträge nicht versteuern – wenn bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sind. So müssen Sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, der Vertrag muss seit mindestens zwölf Jahren laufen und die Todes­fall­summe muss mindestens 60 Prozent der Beiträge betragen. In Altverträgen bekommen Kunden außerdem deutlich höhere Garan­tiezinsen als heute: Für Verträge, die zwischen 1994 bis 2000 abge­schlossen wurden, liegen die Garan­tiezinsen bei 4 Prozent, bei Vertrags­abschluss bis 2004 bei 3,25 und bis 2007 immerhin bei 2,75 Prozent. Auch wenn damit nur der Teil Ihres Beitrags verzinst wird, der bleibt, wenn der Versicherer seine Kosten abge­zogen hat. Vergleich­bar sichere und hohe Zinsen sind heute bei Geld­anlagen nicht zu haben, zumal der Haupt­teil der Kosten bezahlt ist. Eine alte Lebens­versicherung kann ein guter Baustein der Alters­vorsorge sein. Ist die Versicherung mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung verbunden, sollten Kunden den Vertrag behalten. Eine neuer Vertrag erfordert eine erneute Gesund­heits­prüfung.

Finanzmarkt­wächter bittet um Mithilfe

Das Markt­wächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg will heraus­finden, ob und welche weiteren Versicherer derartige Schreiben verschi­cken und bittet Verbraucher um Mithilfe: Verbraucher, die ein Angebot für eine vorzeitige Vertrags­beendigung von ihrem privaten Lebens- oder Renten­versicherer erhalten haben, werden gebeten, ihre Erfahrungen zu schildern und entsprechende Briefe der Versicherungs­gesell­schaft einzusenden – wahl­weise:

  • per E-Mail an fmw@vzhh.de,
  • per Fax an (0 40) 2 48 32–21 05 oder
  • auf dem Postweg an:
    Verbraucherzentrale Hamburg, Markt­wächter Finanzen, Kirchen­allee 22, 20099 Hamburg.

Über den Markt­wächter Finanzen

Mit dem Markt­wächter Finanzen beob­achten und analysieren die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Sicht der Verbraucher. Grund­lage der Arbeit sind Informationen aus der Verbraucherberatung in den Beratungs­stellen der Verbraucherzentralen. Das Projekt wird gefördert vom Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz.

Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden

Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nach­richten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglich­keit, Newsletter aus verschiedenen Themen­gebieten auszuwählen.

test.de-Newsletter bestellen

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.