
Spanische Solarparks erhalten künftig weniger Geld für ihren Strom.
Einige Solarfonds schütten kein Geld mehr aus, denn Spanien hat sein Fördergesetz für neue Energien abgeschafft. Die Gesetzesänderung beschert tausenden deutschen Anlegern deutliche Einnahmeverluste. Die Anbieter der Solarfonds von Voigt & Collegen, MPC Capital AG und White Owl Capital stellen ihre jährlichen Ausschüttungen an Anleger ein.
Spanien fördert erneuerbare Energien nicht mehr
Unerfreuliche Nachrichten für deutsche Anleger, die Unternehmensbeteiligungen in Form von geschlossenen Fonds gekauft haben: Die spanische Regierung hat alle Einspeisegesetze und Förderungen für erneuerbare Energien abgeschafft. Für den Strom gibt es künftig nur noch den Marktpreis sowie eine Zulage für jede Anlage. Spanien will damit das Defizit im Stromsektor abbauen. Das neue Gesetz gilt rückwirkend zum 12. Juli 2013.
Keine Ausschüttungen mehr
Die Anbieter der Solarfonds von Voigt & Collegen aus Düsseldorf, MPC Capital AG aus Hamburg und White Owl Capital aus Berlin stellen ihre jährlichen Ausschüttungen an Anleger ein. Bei Voigt & Collegen sind knapp 5 000 Anleger der Fonds Soles 20, 21 und 22 betroffen. MPC hat die Ausschüttungen für rund 1 000 Anleger des MPC Solarpark auf null herabgesetzt. Prospektiert waren 7,4 Prozent pro Jahr. Beim Fonds WOC 1 der White Owl Capital sind frühestens 2024 neue Auszahlungen zu erwarten.
Fonds mit unklarer Zukunft
Ob die Fonds Anlegern zum geplanten Ende der Fondslaufzeit überhaupt etwas auszahlen können, steht derzeit in den Sternen. Aufgrund der mehrmaligen rückwirkenden Gesetzesänderungen sei eine seriöse Planung nicht möglich, teilen die Anbieter mit. Außerdem plane Spanien in Drei-Jahres-Abständen weitere Anpassungen der Stromvergütungen.
Anbieter will Spanien verklagen
Voigt & Collegen wollen den spanischen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht auf Schadenersatz verklagen. Das ist möglich, weil Spanien eine weltweite Energieverfassung (Energy Charter Treaty) unterschrieben hat. Danach können Investoren ein Land verklagen, wenn es gegen rechtliche Grundsätze verstößt.