
Findige Ganoven haben eine neue Masche entwickelt, um billig an teure Handys zu kommen. Ihre Opfer sind Handy-Verkäufer bei Ebay, die aus Bequemlichkeit ein fremdes Bild verwenden. test.de erklärt die Masche und warnt.
Vertragsschluss auch bei Auktions-Abbruch
So funktionierts: Die Ebay-Betrüger warten auf Angebote teurer Ware wie Handys, bei denen der Verkäufer ein Bild vom Hersteller oder aus sonst einer fremden Quelle verwendet. Das ist ein Verstoß gegen das Urhebergesetz. Der Betrüger bietet flugs den Mindestpreis von oft nur einem Euro. Ein Komplize wendet sich anschließend an den Verkäufer und weist ihn auf den Urheberrechtsverstoß und die womöglich teuren Folgen hin. Wenn dann der Verkäufer erschreckt das Angebot stoppt, legt der Betrüger los und fordert die Lieferung des Handys für einen Euro. Mit auf den ersten Blick guten Gründen: Ein Ebay-Angebot ist von Anfang an verbindlich. Mit dem bei Abbruch der Auktion Höchstbietenden kommt ein Kaufvertrag zustande test.de erklärt die Rechtslage.
Urheberrechtsverletzung bleibt so oder so
Besonders niederträchtig: Der Auktionsabbruch nutzt gar nichts. Ebay speichert die Auktion samt der Bilder so oder so für 90 Tage. Jeder, der sich mit dem Online-Auktionshaus genauer auskennt, kann sie weiterhin aufrufen. Wer also eine Urheberechtsverletzung einmal begangen hat, sollte die Auktion auf gar keinen Fall beenden; das Risiko einer Abmahnung bleibt so oder so unverändert. „Da Bilder in bereits bebotenen Auktionen nicht mehr geändert werden können, ist uns derzeit kein Weg bekannt, wie man einen derartigen Fehler korrigieren kann“, berichtet Konstantin Wehrhahn vom Ebay-Verbraucherschutzforum falle-internet.de.
Ab zum Anwalt
Drei Fälle innerhalb von nur drei Wochen sind jetzt auf dem Schreibtisch von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer aus Kiel gelandet. Es sei jeweils um Iphones und ähnliche teure Handys gegangen, berichtet der Jurist. Er hält die Masche für perfide: Fremde Bilder zu benutzen ist zwar rechtswidrig. Und wenn ein Verkäufer bei Ebay seine Auktion einfach beendet, dann kommt in vielen Fällen tatsächlich trotzdem ein Kaufvertrag mit dem bis dahin Höchstbietenden zustande. Doch wer den Abbruch einer Auktion provoziert, um von diesem Abbruch finanziell zu profitieren, handelt rechtsmissbräuchlich, argumentiert der Anwalt. Er rät Betroffenen deshalb, sich gegen solche Forderungen zu verteidigen und einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit Ebay-Auktionen auskennt. Bei Rechtsanwalt Driftmeyers drei Fällen war immer das gleiche Ebay-Mitglied Höchstbietender und immer das gleiche Ebay-Mitglied hatte die Urheberrechtsverletzung beanstandet.