
Die Umsetzung der Grundsteuerreform hat begonnen. Besitzer von Immobilien müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Stiftung Warentest erläutert die Hintergründe.
Warum wird die Grundsteuer neu ermittelt?
Ab Juli 2022 müssen die Finanzämter für rund 36 Millionen Immobilien und Liegenschaften die Grundsteuerwerte neu ermitteln, damit die Grundsteuer ab 2025 grundgesetzkonform erhoben werden kann. Das bisherige Bewertungssystem ist verfassungswidrig, darf aber noch bis Ende 2024 angewendet werden (BVerfG, Az. 1 BvL 11/14 u. a.).
Wie wird die Steuer ermittelt?
Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 und das Bewertungsmodell des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt.
Muss ich mehr Grundsteuer zahlen?
Ob und wo es für Eigentümer und Mieter teurer wird, ist noch offen. Den entscheidenden Hebel halten die Kommunen in den Händen – sie legen autonom den Hebesatz und damit die konkret zu zahlende Grundsteuer fest.
Welche Frist gilt?
Als Grundstückseigentümer müssen Sie zwischen Juli und Ende Oktober 2022 über Elster.de für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ einreichen. Das müssen Sie übrigens auch dann tun, wenn das Finanzamt Sie nicht anschreibt. Falls Sie die Erklärung nicht digital abgeben können, beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt, diese in Papierform einreichen zu dürfen. Begründen Sie, warum eine Abgabe via Elster.de unzumutbar ist.
- Hilfe: Hier finden Sie weitere Infos und Anleitungen zur Steuererklärung mit Elster.
Was muss ich angeben?
Das ist je nach Bundesland verschieden. In Bayern und Baden-Württemberg müssen Sie nur die Grundstücksgröße und die Wohn- und Nutzfläche melden. Unbürokratisch ist es auch in Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Hier spielt zudem die Lage eine Rolle. Im Saarland erhalten Sie die nötigen Daten per Post. In den übrigen Ländern müssen Sie den Bodenrichtwert angeben, den Sie über ein Onlineportal des jeweiligen Bundeslandes abrufen können. Notfalls helfen Katasterämter oder Gutachterausschüsse der Kommunen. Mehr abgefragt wird hier bei Gebäuden: etwa Angaben zu Baujahr, Nutzungsart, Umbauten, Modernisierungen, Wohn- und Nutzfläche. Vieles davon steht in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag.
- Hilfe: Unter grundsteuerreform.de und steuerchatbot.de finden Sie jeweils zu jedem Bundesland Informationen.
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@TestUN: Ja, das gilt auch für Eigentumswohnungen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuerreform.de
Hallo, sind mit Grundstücksbesitzer auch Eigentümer von Wohnungen gemeint? Denn die müssen ja auch (quartärlich) Grundsteuer entrichten.