
Eigentümer müssen eine Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Wir sagen, wie Sie vorgehen müssen und welche Software sinnvoll weiterhilft.
So schaffen Sie die Grundsteuererklärung
Wer Grund oder Immobilien besitzt, kommt um die Grundsteuerreform nicht herum. Seit Juli 2022 können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Daten zum Finanzamt schicken. Doch trotz der Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 fehlen immer noch viele Grundsteuer-Erklärungen. Mehrere Bundesländer haben bereits betont, dass sie vorerst keine Säumniszuschläge erheben wollen.
Update [31.1.23]: Bayern verlängert Abgabefrist um drei Monate
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen bis Ende April Zeit bekommen, um die Erklärung einzureichen. Die bayerische Landesregierung reagiert damit auf die schleppende Abgabe der Erklärungen. Ende Januar fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bundesweit liegt die Quote ähnlich hoch.
Mit unseren Infos wissen Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und und welche Steuersoftware Ihnen am besten weiterhilft. Außerdem erfahren Sie, wie es nach dem Steuerbescheid weitergeht.
Warum sich die Untersuchung zur Grundsteuer für Sie lohnt
Software
Wir zeigen Ihnen, was die kostenlosen Programme der Verwaltung leisten, wann Sie besser eine kostenpflichtige Software zur Hilfe nehmen – und welche sich dann lohnt.
Unterlagen
Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Grundsteuererklärung je nach Bundesland benötigen.
Bescheid prüfen
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Grundsteuerbescheid prüfen und wann Sie Einspruch einlegen sollten.
So schaffen Sie die Grundsteuererklärung
Bundesländer gehen unterschiedlich vor
Für alle gilt: Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Immobilie besessen hat, muss ran. Doch nicht für alle gelten die gleichen Regeln. Das vom Bund vorgeschlagene Modell verwenden elf Bundesländer. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gehen hingegen eigene Wege. Wer etwa also Immobilien in Berlin und Baden-Württemberg besitzen sollte, muss unterschiedlich vorgehen. Wir erläutern, welche Daten jeweils nötig sind und wo Eigentümer diese finden.
Die passende Software wählen
Die Erklärung zur Grundsteuer muss im Regelfall elektronisch abgegeben werden. Das geht über das Elster-Portal der Finanzverwaltung. Wer im Privateigentum wohnt und nur dafür eine Erklärung abgeben muss, kann hierfür auch das vom Bundesfinanzministerium erstellte Grundsteuerportal nutzen. Eine Voraussetzung: Die Immobilie liegt in einem der elf Bundesländer, die nach dem Bundesmodell vorgehen.
Bei der Erstellung der Erklärung helfen ebenso kostenpflichtige Programme, etwa Smartsteuer Grundsteuer und Wiso Grundsteuer – und zwar für alle Bundesländer. Wir haben die vier genannten Möglichkeiten für ein Einfamilienhaus und eine Eigentumswohnung getestet und sagen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Varianten bieten und für wen sie infrage kommen.
Steuern zahlen ist das eine, Steuern sparen das andere. Rund ums Haus können Eigentümer und Vermieter viele Kosten beim Finanzamt geltend machen. Tipps hierzu finden Sie in unseren Steuerratgebern.
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@Oscarcito: Sie geben beim Kauf die Anzahl der Gebäude / Grundstücke an und dann wird Ihnen der Preis dafür angezeigt. Die erste Preisstufe gilt für bis zu 3 Grundstücken.
Oder ist das eine Zahlung für alles?
Elster ausfüllen für Einfamilienhaus Niedersachsen hat 2 Stunden gedauert, Bescheid vom Finanzamt erst beim zweiten Lesen richtig erfasst: alle Flurstücke doppelt erfasst, Schreibweise 2. Reihe falsch, doppelte Fläche für Messwert genommen. Software beta Version, Bürger darf die Macken erkennen und schriftlich reklamieren. Kann nur raten ganz genau hinzugucken.
Hallo zusammen,
aufgrund der sehr kontroversen Berichte über verfassungsrechtliche Bedenken der neuen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ist es da angeraten, mit Hinweis darauf vorsorglich Einspruch einzulegen.
Ansonsten würde der Wert ja einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig werden und bis zur nächsten Hauptfeststellung nicht mehr änderbar sein.
Viele Grüße
@BOBBY38: Abonnenten der Zeitschrift Finanztest finden den Artikel zur Grundsteuerreform in der Ausgabe 7/2022. Wer im Shop unter "Hefte", "Finanztest" die Juliausgabe auswählt, kann die Heft-PDF unter Eingabe seiner Abonummer kostenlos lesen. Für alle anderen Nutzer:innen ist der Artikel kostenpflichtig. Unsere Arbeit und insbesondere die Tests sind geprägt von einem hohen Qualitätsanspruch, um den Verbraucher:innen einen hohen Nutzwert zu bieten. Für die Finanzierung unserer Arbeit sind wir komplett auf die Erlöse aus dem Verkauf angewiesen, da wir unabhängig von Anbietern bleiben wollen. Wie andere Verlage auch, müssen wir unsere Produkte und Informationen wirtschaftlich vertreiben. Wer häufig Artikel auf test.de nutzt, kann dies über eine test.de-Flatrate machen (test.de/abo/flatrate). Bezieher beider Zeitschriften - test und Finanztest - können sich hier registrieren und nach Eintrag der Abonummern in Ihr Konto, die Einzelartikel auf test.de kostenlos nutzen.