Grund­steuerreform 2022 So schaffen Sie die Grund­steuererklärung

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Grund­steuerreform 2022 - So schaffen Sie die Grund­steuererklärung

Steuerquelle für Kommunen. Auf Haus und Garten zahlen Eigentümer Grund­steuer. © Bernhard Lang / Getty Images

Grund­steuererklärung noch nicht abge­geben? Oder schon den Bescheid bekommen? Wir sagen, welche Software sinn­voll weiterhilft und wann ein Einspruch lohnt.

Erst die Erklärung einreichen, dann den Bescheid prüfen: Haus- und Grund­besitzer haben derzeit viel zu tun. Die Finanz­ämter verschickten im Früh­jahr 2022 millionenfach Schreiben an Eigentümer. Inhalt: Informationen zur Grund­steuerreform und der damit verbundenen Abgabe einer Erklärung. Denn die Eigentümer mussten in der Zeit von Anfang Juli bis Ende Januar 2023 für jedes ihrer Objekte eine Erklärung zur Fest­stellung des Grund­besitz­werts einreichen. Ausnahme: Bayern verlängerte im Allein­gang die Frist für die Abgabe der Grund­steuererklärung. Grund­stücks­eigentümer haben bis Ende April Zeit, um die Erklärung einzureichen. Die bayerische Landes­regierung reagierte damit auf die schleppende Abgabe der Erklärungen. Ende Januar fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grund­stücks­eigentümer. Bundes­weit liegt die Quote ähnlich hoch. Und damit nicht genug: Wer den Steuer­bescheid bekommt, steht vor der Entscheidung, ob ein Einspruch lohnt.

Neue Grund­steuer-Erklärung notwendig

Die Finanz­ämter verschickten im Früh­jahr 2022 millionenfach Schreiben an Eigentümer von Grund­stücken und Häusern. Inhalt: Informationen zur Grund­steuerreform und der damit verbundenen Abgabe einer Erklärung. Denn die Eigentümer mussten in der Zeit von Anfang Juli bis Ende Januar 2023 für jedes ihrer Objekte eine Erklärung zur Fest­stellung des Grund­besitz­werts einreichen. Ausnahme: Bayern verlängerte im Allein­gang die Frist für die Abgabe der Grund­steuererklärung. Grund­stücks­eigentümer haben bis Ende April Zeit, um die Erklärung einzureichen. Die bayerische Landes­regierung reagierte damit auf die schleppende Abgabe der Erklärungen. Ende Januar fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grund­stücks­eigentümer. Bundes­weit liegt die Quote ähnlich hoch.

Neuregelung setzt höchst­richterliches Urteil um

Die bisherige Methode zur Erhebung der Grund­steuer hatte das Bundes­verfassungs­gericht 2018 für verfassungs­widrig erklärt.

Einheits­werte ungerecht. Denn in der Realität werden für etwa gleich­wertige Grund­stücke oft stark voneinander abweichende Grund­steuern fällig. Dieses Verfahren auf Basis sogenannter Einheits­werte aus den Jahren 1964 oder sogar 1935 (neue Bundes­länder) ist nach Ansicht der Verfassungs­richter inzwischen ungerecht.

Neues Grund­steuergesetz. Das Gericht gab dem Gesetz­geber auf, die Steuer neu zu regeln. Für Eigentümer heißt das: Es kann für sie teurer werden – aber vielleicht auch güns­tiger. Auch Mieter sind betroffen, denn die Grund­steuer zählt zu den Neben­kosten.

Unser Rat

Frist beachten. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 müssen alle Grund­eigentümer – es gilt hier der Stichtag 1. Januar 2022 – ihrem Finanz­amt eine Erklärung zur Fest­stellung des Grund­besitz­werts einreichen. Welche Angaben dafür nötig sind, richtet sich nach dem Bundes­land, in dem der Grund­besitz liegt. Mit unserem Checklist-Tool können Sie schnell heraus­finden, welche Unterlagen Sie in Ihrem Bundes­land benötigen. Weitere Eingabehilfen und Infos gibt es für jedes Bundes­land auf den Portalen Grundsteuerreform.de und Steuerchatbot.de.

Elektronisch einreichen. Die Erklärung müssen Sie grund­sätzlich elektronisch abgeben (elster.de), auf begründeten Antrag geht es aber auch auf Papier. Falls Sie noch kein Elster-Benutzer­konto haben, kümmern Sie sich recht­zeitig um eines. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern. Wenn Sie die Erklärung für ein Ein- oder Zweifamilien­haus, eine Eigentums­wohnung oder ein unbe­bautes Grund­stück abgeben müssen, können Sie – je nach Bundes­land – die Erklärung auch über die Seite Grundsteuererklaerung-für-Privateigentum.de online abgeben.

Bescheid prüfen. Für jedes Grund­stück erhalten Sie vom Finanz­amt einen Grund­steuer­wert- und Grund­steuer­mess­betrag-Bescheid. Auf dieser Basis berechnet Ihre Kommune die Grund­steuer. Gegen Fehler im Bescheid legen Sie binnen vier Wochen Einspruch ein.

Neue Regeln gelten ab 2025

Die neuen Vorschriften kommen zwar erst ab 2025 zum Tragen, aber per Stichtag 1. Januar 2022 müssen die steuerlich relevanten Daten neu erhoben werden. Das betrifft allein in Baden-Württem­berg 5,6 Millionen Liegenschaften, in Nieder­sachsen sind es 3,6 Millionen und in Berlin 800 000. Alle sieben Jahre sollen die Bewertungen erneuert werden.

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36 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 11.04.2023 um 15:15 Uhr
WISO Grundsteuer und Unterschrift

@wolfgang0815: Buhl Data, mit seiner Wiso-Steuersoftware, nutzt für diese Authentifizierung ein eigenes Elster-Zertifikat, also ein Unternehmens-Zertifikat. Um dieses nutzen zu können muss man Buhl mit der Abgabe der Erklärung beauftragen und sich gegenüber Buhl authentisieren. Diese Authentifizierung gegenüber Buhl erfolgt dann mit dem Bankkonto, genauer gesagt über die finAPI. Das ist eine Schnittstelle für Bankdienstleistungen. Da Banken die Identität bei der Eröffnung eines Kontos genau überprüfen, nutzt Buhl diese „Sicherheit“ und vertraut den Daten, die von der Bank kommen.

wolfgang0815 am 10.04.2023 um 08:18 Uhr
WISO Grundsteuer und Unterschrift

Hallo,
WISO Grundsteuer wirbt damit, dass es ohne ELSTER funktioniert.
Da frage ich mich doch, wi ich als Steuerpflichtiger diese Grundsteuererklärung unterschreibe? Wie soll das funktionieren, wenn keine persönliche ELSTER Registrierung erfolgt ist.

Malerfritz am 11.02.2023 um 11:25 Uhr
Geht auch einfach ..

Geht auch einfach,wenn man bereit ist ein paar Euro zu zahlen. Durch ein geführtes
Onlineprogramm . Hab ich den Zahlensalat mit Hilfe der Zugangsdaten u. Bauunterlagen
innerhalb von 20 Min. erledigt. Das Ganze wurde dann noch auf Plausibilität geprüft.
Was nicht heißt das meine Angaben alle richtig waren!
Und dann direkt nach Zahlung an den Veranstalter zum Finanzamt geschickt.
Das Formular vom Fi.hatte mich nur durcheinander gebracht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2023 um 11:11 Uhr
WISO / Kosten bei mehreren Objekten

@Oscarcito: Sie geben beim Kauf die Anzahl der Gebäude / Grundstücke an und dann wird Ihnen der Preis dafür angezeigt. Die erste Preisstufe gilt für bis zu 3 Grundstücken.

Oscarcito am 23.01.2023 um 18:18 Uhr
Muss man bei WISO pro Objekt den Betrag zahlen?

Oder ist das eine Zahlung für alles?