Hohe Abschreibung
Der Käufer erwirbt eine 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen zur Vermietung. Fertigstellung und Übergabe erfolgen im Januar 2020. Der Kaufvertrag enthält die Aufteilung des Kaufpreises auf das Grundstück und das Gebäude.
1. Gebäudeanschaffungskosten (Euro) | ||
Anteiliger Grundstückspreis | 140 000 | |
+ | Anteiliger Gebäudepreis | 260 000 |
= | Kaufpreis | 400 000 |
+ | Grunderwerbsteuer =Kaufpreis x 6,5 Prozent1 | 26 000 |
+ | Notar- und Grundbuchkosten | 4 000 |
= | Gesamtkosten | 430 000 |
x | Gebäudeanteil (anteiliger Gebäudepreis: Kaufpreis) | 65 % |
= | Gebäudeanschaffungskosten2 | 279 500 |
2. Abschreibung (Euro) | ||
Normalabschreibung: 2 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten3 | 5 590 | |
+ | Sonderabschreibung: 5 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten,maximal aber 100 Euro pro m² | 10 000 |
= | Abschreibung vom 1. bis 4. Jahr (Euro pro Jahr) | 15 590 |
Abschreibung in den ersten vier Jahren (Euro) | 62 360 | |
Restwert für Abschreibung ab 5. Jahr: Gebäudeanschaffungskosten − Abschreibung vom 1. bis 4. Jahr | 217 140 | |
Abschreibung 5. bis 50. Jahr(Euro pro Jahr) = Restwert : 46 | 4 720 |
- 1 Je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent.
- 2 Für die Sonderabschreibung dürfen die Gebäudekosten 3 000 Euro pro m² Wohnfläche nicht übersteigen.
- 3 Im 1. Jahr nur anteilig, bei Anschaffung im Juli beispielsweise nur die Hälfte der Jahresabschreibung.