Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Firma Marber GmbH aus Recklinghausen einen Dämpfer verpasst. Das Unternehmen betreibt das Gewerbeverzeichnis www.gewerbedatenbank.org. Sie schickt Gewerbetreibenden Angebote für einen Eintrag in das Verzeichnis. Ein Unternehmer, der unterschrieben hatte, wurde anschließend aufgefordert, rund 774 Euro zu zahlen. Den Hinweis im Formular auf die Kosten hatte er nicht gesehen. Er weigerte sich daher zu zahlen und wurde verklagt. Der BGH entschied, dass der Kostenhinweis im Formular der Marber GmbH zu unauffällig gestaltet sei. Der Beklagte muss nicht zahlen (Az. VII ZR 262/11).
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