Vorteile mit selbstständigen und nichtselbstständigen Nebenjobs
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen Nebenjob. Am besten schneiden Arbeitnehmer ab, die im Monat 400 Euro steuerfrei dazuverdienen. Vorteilhaft sind auch selbstständige Nebenjobs, wenn Freibeträge und Pauschalen zum Zuge kommen.
Art des Jobs | Steuerregeln | Besonderheiten |
Art des Jobs | Steuerregeln | Besonderheiten |
Selbstständige Nebenjobs | ||
Selbstständiger Nebenjob, etwa als Prüfer, Autor, Dozent, Künstler oder Handwerker | Der Nebenverdienst (Einnahmen minus Ausgaben) muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Nebeneinkünfte allein oder mit dem Ehepartner über 410 Euro liegen. Einkünfte aus Nebeneinnahmen wie Mieten zählen mit. | Für freiberufliche wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende Tätigkeiten gibt es eine Betriebsausgabenpauschale (siehe Text Spezielle Steuervorteile) oder gegebenenfalls den Übungsleiterfreibetrag. |
Ehrenamt, etwa als Schiedsrichter, Rettungsschwimmer (gilt auch für Angestellte) | Ehrenamtlich Tätige können bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei als Aufwandsvergütung ohne Nachweis der einzelnen Aufwendungen erhalten (siehe Text Spezielle Steuervorteile). | Vereinsmitglieder, die auf Ersatz verzichten, können die Ausgaben als Spende abziehen. |
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer (gilt auch für Angestellte) | Für Nebenjobs im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, als Künstler oder Pflegehilfe sind bis 2 100 Euro Einnahmen im Jahr steuerfrei (siehe Kasten Seite 54). Die Ehrenamtspauschale gibt es dann nicht. | Betriebsausgaben (bei Angestellten Werbungskosten) können nur abgezogen werden, sofern sie 2 100 Euro übersteigen. |
Nichtselbstständige Nebenjobs | ||
400-Euro-Minijob im Monat ohne Steuerkarte | Der Arbeitgeber übernimmt die Abgaben. Für die private Wirtschaft und soziale Organisationen wie die Kirche oder den Sportverein macht die Belastung 30,77 Prozent vom Lohn aus. Sind Arbeitnehmer in Privathaushalten beschäftigt, sinken die Abgaben auf 14,27 oder 9,27 Prozent (für Privatkrankenversicherte). | Besonders günstig ist, wenn es für den Job den Übungsleiterfreibetrag gibt (siehe Kasten S. 54). Dadurch steigt zum Beispiel für Volkshochschuldozenten oder Vereinstrainer der steuer- und sozialabgabenfreie Nebenverdienst auf bis zu 575 Euro im Monat. |
Pauschal versteuerter Nebenjob | Der Arbeitgeber versteuert den Verdienst pauschal mit 20 Prozent Lohnsteuer. Von diesen Jobs können Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte beliebig viele haben. Sie müssen für den Lohn aber meist Sozialabgaben zahlen. Diese sind fällig, soweit Haupt- und Nebenverdienst zusammen unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze etwa bei 3 750 Euro brutto im Monat. | Zwar muss der Verdienst in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden. Aber Geringverdiener mit einem Steuersatz unter 20 Prozent bekommen auch die zu viel bezahlte Steuer nicht mehr zurück. |
Aushilfe | Arbeitnehmer zahlen keine Sozialabgaben, wenn der Nebenjob auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr befristet ist. Sie müssen ihn aber auf einer zweiten Steuerkarte mit der hohen Steuerklasse VI abrechnen. | Die Steuern werden in der Steuererklärung verrechnet. Geringverdiener wie Schüler oder Studenten bekommen meist die Steuern voll erstattet. |