A bis Z der Betriebsausgaben
In der Einnahmenüberschussrechnung müssen Betriebseinnahmen und -ausgaben aufgeführt werden. Hier die wichtigsten Betriebsausgaben und Abschreiberegeln.
Abschreibungen | |
Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro | Die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel, die ohne Umsatzsteuer weniger als 150 Euro kosten, können sofort abgesetzt werden. |
Für geringwertige Güter zwischen 150 und 1 000 Euro | Für Anschaffungen ab 2010 müssen die Käufer wählen, ob sie die Güter nach der 410-Euro-Regelung abschreiben oder die Poolabschreibung nehmen: |
Für Güter über 1 000 Euro | Die Art der Abschreibung für Abnutzung (AfA) können Selbstständige selbst wählen. Entweder sie setzen gleichbleibende (lineare) Raten oder fallende (degressive) Raten an (siehe Beispiel im Text). |
Sonderabschreibungen | Um Freiberuflern die Anschaffung von Wirtschaftsgütern zu erleichtern, erkennt das Finanzamt im ersten Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises zusätzlich an. Alternativ können Freiberufler den 20-Prozent-Betrag auch auf fünf Jahre verteilen. |
Betriebsausgaben | |
Arbeitszimmer | - Sind Räume für die Nebentätigkeit extra gemietet, zählen Miete und Nebenkosten zu den Ausgaben. |
Berufsverbände | Beiträge an politische Parteien und Gewerkschaften werden nicht anerkannt, dafür aber Mitgliedsbeiträge an Handelskammern, Berufskammern und -verbände wie etwa die Ärztekammer oder den Architektenbund. |
Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern oder Fachkollegen | Von den Bewirtungskosten außerhalb der Privatwohnung können in der Regel 70 Prozent abgezogen werden. Für den Nachweis ist ein maschinell erstellter Rechnungsbeleg nötig. Anlass und Namen bewirteter Personen müssen mit angegeben werden. |
Bürokosten | Gegenstände wie Visitenkarten, Ordner, aber auch Aktenkoffer oder Schreibtisch werden sofort voll berücksichtigt, solange sie den Anschaffungspreis geringwertiger Wirtschaftsgüter von 150 oder 410 Euro nicht überschreiten. |
Fachliteratur | Kosten für beruflich bedingte Anschaffungen wie Zeitungen und Zeitschriften werden oft nur anerkannt, wenn sie nicht Allgemeinwissen, sondern berufsbezogene Informationen vermitteln. |
Geschenke an Geschäftsfreunde | Geschenke bis zur Freigrenze von 35 Euro pro Person und Jahr werden akzeptiert, wenn sie der Beziehung nutzen. Fällt der Betrag höher aus, darf nichts abgesetzt werden. Die Art der Beziehung und der Anlass müssen notiert werden. |
Internetauftritt und Werbung | Die Kosten für den Kauf einer Web-Adresse (Domain) können nicht abgesetzt werden, dafür aber die laufenden Gebühren. Wird eine Webseite von einem Grafiker erstellt, können die Kosten als Anschaffung des Wirtschaftsgutes „Webseite“ abgesetzt werden. Werbeaufwendungen wie das Inserat in der Gemeindezeitung oder Prospekte dürfen sofort abgezogen werden. |
Telefon- und Internetgebühren | Ein Anschluss, der nur betrieblich genutzt wird, kann ganz abgesetzt werden. Gibt es keinen, kann der betriebliche Anteil der Kosten als Betriebsausgabe abgezogen werden. Existiert kein Einzelnachweis, macht das Finanzamt meist halbe-halbe. Die Pauschale ist abhängig von der persönlichen Situation. |
Versicherungen | Versicherungen wie die Berufshaftpflicht, die eindeutig dem Betrieb zugeordnet sind, können abgesetzt werden. Kommt es zu einem Schaden, so ist die Versicherungsleistung als Betriebseinnahme zu versteuern. |
Fahrkosten | Zwischen Wohnung und Betrieb sind Fahrten in Höhe der Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer) abzugsfähig. Für berufliche Fahrten können 30 Cent pro tatsächlich gefahrenen Kilometer oder nachgewiesene höhere Kosten geltend gemacht werden (Dienstreisepauschale). |