Spezielle Steuervorteile: Freibeträge und Pauschalen für Nebenjobs
Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler. Für Nebeneinnahmen aus freiberuflicher schriftstellerischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeit gibt es eine Betriebsausgabenpauschale von 25 Prozent der Einnahmen, aber maximal 614 Euro im Jahr. Alternativ können Freiberufler dem Finanzamt höhere Betriebsausgaben in ihrer Einnahmenüberschussrechnung nachweisen.
Übungsleiterfreibetrag. Mit dem Übungsleiterfreibetrag können Arbeitnehmer in bestimmten Nebenjobs jährlich 2 100 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben dazuverdienen. Das gilt unter anderem für:
- Trainer und Ausbilder in Vereinen,
- Dozenten an Universitäten, Schulen, Volkshochschulen und Familienbildungsstätten,
- Betreuer und Pfleger für Senioren, Kinder, Behinderte, Jugendliche,
- Betreuer in Kirchen, Kultureinrichtungen, im Umwelt- und Katastrophenschutz,
- Darsteller in künstlerischen Vereinen,
- Chorleiter, Dirigenten in Vereinen.
Ehrenamtspauschale. Sozial engagierte Menschen können 500 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung erhalten – zum Beispiel vom gemeinnützigen Verein, in dem sie Vorstand, Kassierer, Platzwart oder Schiedsrichter sind. Auch Betreuer in öffentlichen Jugendklubs, Seelsorger in Kirchen oder Helfer in Wohlfahrtsorganisationen können die 500 Euro Aufwandsentschädigung bekommen. Sie schließt aber den Übungsleiterfreibetrag und Entschädigungen aus öffentlichen Kassen aus.
Nebenjobs im Ruhestand. Senioren können von ihren Nebeneinkünften einen Altersentlastungsbetrag abziehen.