Unser Rat
Steuerkarte. Die meisten Studenten arbeiten besser auf Lohnsteuerkarte. Dann können sie sich ihre Lohnsteuer zurückholen. Haben sie zwei Jobs, sollten sie den kleineren als Zweitjob in Steuerklasse VI anmelden. Für 400-Euro-Jobs zahlen Studenten keine Steuern.
Steuererklärung. Viele können in einer Steuererklärung die Kosten für ihr Studium abrechnen. Das geht, wenn sie bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dazu zählt auch der Bachelor. Studenten sollten unbedingt alle Belege über die Ausgaben aufbewahren.
Jobben im Studium. Unser Special Jobben im Studium beantwortet die wichtigsten Fragen.
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