test-Leser Felix M. aus Potsdam fragt: Bald wird meine Tochter geboren, aber wir haben uns noch nicht auf einen Namen geeinigt. Wann muss unsere Entscheidung feststehen?
test antwortet: Die Entscheidung, wie Ihre Tochter heißen soll, müssen Sie nicht von heute auf morgen treffen. Auch nach der Geburt bleibt Ihnen dafür genug Zeit. Sie müssen Ihr Kind zwar innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anmelden, wenn Sie aber bis dahin keinen Namen festgelegt haben, können Sie ihn innerhalb eines Monats nach der Geburt nachliefern. Vom Standesamt bekommen Sie dann zunächst nur eine Geburtsbescheinigung und keine Geburtsurkunde.
Sind Sie beide sorgeberechtigt, dürfen Sie zusammen über den Namen entscheiden. Ist nur einer sorgeberechtigt, wählt er allein. Wenn Sie dem Standesamt den Namen mitgeteilt haben, ist die Erklärung unwiderruflich.
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