Namens­recht Wann das Kind einen Namen haben muss

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test-Leser Felix M. aus Potsdam fragt: Bald wird meine Tochter geboren, aber wir haben uns noch nicht auf einen Namen geeinigt. Wann muss unsere Entscheidung fest­stehen?

test antwortet: Die Entscheidung, wie Ihre Tochter heißen soll, müssen Sie nicht von heute auf morgen treffen. Auch nach der Geburt bleibt Ihnen dafür genug Zeit. Sie müssen Ihr Kind zwar inner­halb von einer Woche nach der Geburt beim Standes­amt anmelden, wenn Sie aber bis dahin keinen Namen fest­gelegt haben, können Sie ihn inner­halb eines Monats nach der Geburt nach­liefern. Vom Standes­amt bekommen Sie dann zunächst nur eine Geburts­bescheinigung und keine Geburts­urkunde.

Sind Sie beide sorgeberechtigt, dürfen Sie zusammen über den Namen entscheiden. Ist nur einer sorgeberechtigt, wählt er allein. Wenn Sie dem Standes­amt den Namen mitgeteilt haben, ist die Erklärung unwiderruflich.

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