Wir bekommen bald ein Baby. Darf es einen Doppelnamen aus unseren beiden unterschiedlichen Nachnamen erhalten?
Nein. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, dürfen ihrem Kind keinen Doppel-Nachnamen geben. Sie müssen sich auf einen Namen einigen. Entweder bekommt das Kind den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters. Es gibt aber einen unkonventionellen Weg, den Nachnamen beider Eltern zu berücksichten. Der Bundesgerichtshof bestätigte ihn bereits 2006. Er urteilte, dass „Lütke“ als dritter Vorname für ein Kind zulässig ist (BGH, Az. XII ZB 5/08). Ein Vater wollte, dass sein Nachname auch berücksichtigt wird und nannte sein Kind mit drittem Vornamen „Lütke“. Das Standesamt lehnte das ab. Doch es verlor vor dem BGH. Das Recht der Eltern, den Vornamen frei zu wählen, darf nur eingeschränkt werden, wenn es das Kindeswohl beeinträchtigt. Namen, die bisher nur als Familiennamen gebräuchlich sind, stellen nicht generell eine solche Beeinträchtigung dar – schon gar nicht, wenn sie an dritter Stelle stehen.
So urteilte auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. In diesem Fall ging es um den Namen „Bock“ als dritten Vornamen (Az. 20 W 284/10).
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