Namens­recht Sind Doppel­namen für Kinder erlaubt?

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Wir bekommen bald ein Baby. Darf es einen Doppel­namen aus unseren beiden unterschiedlichen Nach­namen erhalten?

Nein. Eltern, die keinen gemein­samen Ehenamen führen, dürfen ihrem Kind keinen Doppel-Nach­namen geben. Sie müssen sich auf einen Namen einigen. Entweder bekommt das Kind den Nach­namen der Mutter oder den des Vaters. Es gibt aber einen unkonventionellen Weg, den Nach­namen beider Eltern zu berück­sichten. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte ihn bereits 2006. Er urteilte, dass „Lütke“ als dritter Vorname für ein Kind zulässig ist (BGH, Az. XII  ZB 5/08). Ein Vater wollte, dass sein Nach­name auch berück­sichtigt wird und nannte sein Kind mit drittem Vornamen „Lütke“. Das Standes­amt lehnte das ab. Doch es verlor vor dem BGH. Das Recht der Eltern, den Vornamen frei zu wählen, darf nur einge­schränkt werden, wenn es das Kindes­wohl beein­trächtigt. Namen, die bisher nur als Familien­namen gebräuchlich sind, stellen nicht generell eine solche Beein­trächtigung dar – schon gar nicht, wenn sie an dritter Stelle stehen.

So urteilte auch das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main. In diesem Fall ging es um den Namen „Bock“ als dritten Vornamen (Az. 20 W 284/10).

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