Heiratet eine alleinerziehende Mutter und nimmt den Namen des Mannes an, kann sie diesen Namen nur für das uneheliche Kind wählen, wenn der sorgeberechtigte Vater zustimmt (Oberlandesgericht Dresden, Az. 22 UF 833/13).
Heiratet eine alleinerziehende Mutter und nimmt den Namen des Mannes an, kann sie diesen Namen nur für das uneheliche Kind wählen, wenn der sorgeberechtigte Vater zustimmt (Oberlandesgericht Dresden, Az. 22 UF 833/13).