Ein Kind kann den Namen seiner Pflegeeltern annehmen, wenn es das wünscht und das für sein Wohl förderlich ist. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und die Klage eines leiblichen Vaters abgewiesen (Az. 4 K 464/14.MZ). Dieser wollte die Namensänderung der Zehnjährigen verhindern.