Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln: Eine Verordnung legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Sie regelt auch die Kennzeichnung. Anzugeben sind
- die empfohlene tägliche Verzehrmenge,
- ein Warnhinweis, dass diese nicht überschritten werden darf,
- ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind.
Aussagen, die sich auf Beseitigung, Linderung oder das Verhüten von Krankheiten beziehen, sind untersagt.