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Der schlechteste Nagellackentferner im Test stammt vom Nageldesign-Fachhändler Jolifin – „The world of Naildesign“. Bei der Recherche im Internet und in mehreren Jolifin-Filialen entdeckten unsere Einkäufer das Produkt mit verschiedenen Inhaltsstofflisten. Wir untersuchten beide.
Testergebnisse für 15 Nagellackentferner 06/2015
Jolifin, Version 1
Gefährlicher Stoff. Auf diesen Dosen des Nagellackentferners deklariert Jolifin das verbotene Lösemittel n-Hexan. Es ist gefährlich, kann unter anderem die Organe schädigen und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Aufgrund des gesundheitlichen Risikos ließen wir diese Version des Nagellackentferners nicht von Probanden anwenden. Sie steht deshalb nicht in der Tabelle. Wir untersuchten Produkte aus drei Chargen im Labor. Die Analyse überraschte: Die Tester wiesen den gefährlichen Stoff in keiner Probe nach.
Kein Verlass. Stattdessen entdeckten sie eine bunte Mischung anderer Stoffe: Mehrere Produkte enthielten als Lösemittel Ethylacetat, in einer Charge fanden wir zusätzlich Aceton. Merkwürdig: Der Jolifin-Nagellackentferner wird in manchen Internetshops als „acetonfrei“ beworben (Stand 26.5.2015), etwa auf www.prettynailshop24.de. Die Seite vertreibt ausschließlich Jolifin-Produkte und bewirbt den Nagellackentferner mit einer Abbildung, auf der deutlich „n-Hexan“ zu lesen ist.
Fehlende Angaben. Damit nicht genug: Auf den untersuchten Chargen fehlte sowohl das vorgeschriebene Haltbarkeitsdatum als auch die Angabe des potenziell allergenen Duftstoffs Kumarin. Ihn fanden wir in auffallend hohen Gehalten. Selbst in niedriger Konzentration muss er deklariert sein.
Jolifin, Version 2 (siehe Testergebnisse)
Falsche Schreibweise. In der zweiten Version des Nagellackentferners entdeckten die Prüfer das Lösemittel Ethylacetat und den Duftstoff Kumarin. Beides ist auf der Verpackung angegeben – aber in der deutschen statt in der durch die Kosmetikverordnung vorgeschriebenen internationalen Schreibweise. Richtig wäre „Ethyl Acetate“ und „Coumarin“. Alle anderen Anbieter im Test halten sich an diese Vorgabe.
Bei beiden Jolifin-Versionen
Nicht umsetzbarer Tipp. Laut Aufdruck sollen Verbraucher „Hautkontakt vermeiden“. Um den Nagellack zu entfernen, müssen sie aber mindestens die Fingerkuppe in die Dose tauchen und den Finger drehen – Hautkontakt ist dabei unvermeidbar. Zudem ist der Nagellackentferner laut Etikett „Nur für gewerbliche Verwendung“ vorgesehen. Der Hinweis verwundert, da das Produkt in der Jolifin-Filiale auch für Laien frei erhältlich ist. Zudem ist n-Hexan auch bei gewerblicher Verwendung, etwa in einem Nagelstudio, in kosmetischen Produkten verboten.
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