Nagellack­entferner

Jolifin-Nagellack­entferner mit verschiedenen Inhalts­stoff­listen

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Nagellack­entferner - Nur 2 von 15 sind gut

© Stiftung Warentest

Der schlechteste Nagellack­entferner im Test stammt vom Nageldesign-Fachhändler Jolifin – „The world of Naildesign“. Bei der Recherche im Internet und in mehreren Jolifin-Filialen entdeckten unsere Einkäufer das Produkt mit verschiedenen Inhalts­stoff­listen. Wir untersuchten beide.

Nagellack­entferner Testergebnisse für 15 Nagellackentferner 06/2015

Jolifin, Version 1

Gefähr­licher Stoff. Auf diesen Dosen des Nagellack­entferners deklariert Jolifin das verbotene Löse­mittel n-Hexan. Es ist gefähr­lich, kann unter anderem die Organe schädigen und die Frucht­barkeit beein­trächtigen. Aufgrund des gesundheitlichen Risikos ließen wir diese Version des Nagellack­entferners nicht von Probanden anwenden. Sie steht deshalb nicht in der Tabelle. Wir untersuchten Produkte aus drei Chargen im Labor. Die Analyse über­raschte: Die Tester wiesen den gefähr­lichen Stoff in keiner Probe nach.

Kein Verlass. Statt­dessen entdeckten sie eine bunte Mischung anderer Stoffe: Mehrere Produkte enthielten als Löse­mittel Ethyl­acetat, in einer Charge fanden wir zusätzlich Aceton. Merkwürdig: Der Jolifin-Nagellack­entferner wird in manchen Internet­shops als „acetonfrei“ beworben (Stand 26.5.2015), etwa auf www.prettynailshop24.de. Die Seite vertreibt ausschließ­lich Jolifin-Produkte und bewirbt den Nagellack­entferner mit einer Abbildung, auf der deutlich „n-Hexan“ zu lesen ist.

Fehlende Angaben. Damit nicht genug: Auf den untersuchten Chargen fehlte sowohl das vorgeschriebene Halt­barkeits­datum als auch die Angabe des potenziell all­ergenen Duft­stoffs Kumarin. Ihn fanden wir in auffallend hohen Gehalten. Selbst in nied­riger Konzentration muss er deklariert sein.

Jolifin, Version 2 (siehe Testergebnisse)

Falsche Schreib­weise. In der zweiten Version des Nagellack­entferners entdeckten die Prüfer das Löse­mittel Ethyl­acetat und den Duft­stoff Kumarin. Beides ist auf der Verpackung angegeben – aber in der deutschen statt in der durch die Kosmetik­ver­ordnung vorgeschriebenen interna­tionalen Schreib­weise. Richtig wäre „Ethyl Acetate“ und „Coumarin“. Alle anderen Anbieter im Test halten sich an diese Vorgabe.

Bei beiden Jolifin-Versionen

Nicht umsetz­barer Tipp. Laut Aufdruck sollen Verbraucher „Haut­kontakt vermeiden“. Um den Nagellack zu entfernen, müssen sie aber mindestens die Fingerkuppe in die Dose tauchen und den Finger drehen – Haut­kontakt ist dabei unver­meid­bar. Zudem ist der Nagellack­entferner laut Etikett „Nur für gewerb­liche Verwendung“ vorgesehen. Der Hinweis verwundert, da das Produkt in der Jolifin-Filiale auch für Laien frei erhältlich ist. Zudem ist n-Hexan auch bei gewerb­licher Verwendung, etwa in einem Nagel­studio, in kosmetischen Produkten verboten.

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