Testergebnisse für 15 Nagellackentferner 06/2015
Im Test: 15 Nagellackentferner.
Einkauf: Dezember 2014 bis Januar 2015.
Preise: Anbieterbefragung im April 2015.
Abwertung
Waren Deklaration und Werbeaussagen mangelhaft, dann wurde das test-Qualitätsurteil um eine Note abgewertet.
Entfernen: 55 %
Vorbereitung von Finger- und Fußnägeln mit 2 Schichten rotem Nagellack bzw. Effektlack. Jedes Testprodukt wurde in anonymisierter und randomisierter Form ausgegeben und von 20 Probandinnen je dreimal im Abstand von ca. 48 Stunden angewendet. Die letzte Anwendung fand unter Aufsicht im Prüfinstitut statt. Es wurden Schnelligkeit und Gründlichkeit beim Entfernen, Verschmieren des Lackes sowie Entfernbarkeit an schwer erreichbaren Stellen beurteilt. Angewendet wurden flüssige Nagellackentferner mit Standardwattepads. Pads, Tücher und Schwämme wurden wie angeboten angewendet; die Schwämme nur an den Fingernägeln.
Anwendung: 20 %
Bei der Anwendung der randomisierten, anonymisierten Produkte beurteilten je 20 Probandinnen Hautgefühl, Dosierbarkeit, Entnehmbarkeit, Handlichkeit, Standfestigkeit, Dichtigkeit, Öffnen und Schließen. Schwämme wurden nur an den Fingernägeln angewendet.
Testergebnisse für 15 Nagellackentferner 06/2015
Chemische Qualität: 10 %
Ermittlung des Lösemittelspektrums mittels Headspace-GC-MS. Der Acetongehalt wurde mittels GC-MS quantifiziert, wenn bei Auslobung „acetonfrei“ Aceton nachgewiesen wurde.
Verpackung: 5 %
Ein Experte bewertete das Öffnen und Schließen und ermittelte, ob das Produkt eine Originalitätssicherung hat. Außerdem wurde auf Mogelpackungen geprüft und die Verlustmenge durch Verdunstung bestimmt.
Deklaration und Werbeaussagen: 10 %
Ein Experte überprüfte die Deklaration gemäß den Vorschriften der Kosmetik- und Fertigpackungsverordnung. Drei Experten prüften Lesbarkeit und Übersichtlichkeit, ein Experte prüfte die Werbeaussagen.
Weitere Untersuchungen
Bei Nennung von Cumarin in der Inhaltsstoffliste prüften wir dessen Gehalt. Ein Experte beurteilte die Lösemittelspektren sowie die Cumaringehalte auf ihre dermatologische Toxizität: Kein Grund zur Beanstandung.
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