
Gaszähler. Die Folgen gestiegener Energiepreise für Mieter und Wohnungseigentümer werden oft erst sichtbar, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt. © Adobe Stock / Ghazi Ayed
Bei der Heizkostenabrechnung fürs laufende Jahr drohen böse Überraschungen. Unser Nachzahlungsrechner hilft Ihnen abzuschätzen, womit Sie rechnen müssen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Um zukünftige Nebenkostennachzahlungen abzuschätzen, brauchen Sie:
- Ihre letzte Heizkostenabrechnung
- Den Öl- oder Gaspreis, den Ihr Vermieter oder Wohnungseigentumsverwalter zuletzt gezahlt hat. Fragen Sie gezielt nach.
Bei fehlenden Brennstoffrechnungen:
- Statt der Daten der Brennstoffrechnungen können Sie auch mit dem Preis pro Kilowattstunde oder Liter rechnen, der Ihrer letzten Heizkostenabrechnung zu Grunde liegt. Wählen Sie dann unter „Wie viele Brennstoffrechnungen nennt Ihre alte Nebenkostenabrechnung?“ den Menüpunkt „1“, wählen Sie bei „Rechnung 1: Menge“ ebenfalls „1“ und nennen Sie unter „Rechnung 1: Betrag“ den damals gültigen Öl- oder Gaspreis.
Höhe der Nachzahlung ausrechnen
{{data.error}}
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
{{col.comment.i}} {{comment.i}} |
---|
- {{item.i}}
- {{item.text}}
Ergebnisse unter Vorbehalt
Beachten Sie bitte:
- Schätzung. Der Nachzahlungsrechner bietet eine Hochrechnung auf der Grundlage Ihrer aktuellen Daten. Er geht davon aus, dass Ihre letzte Heizkostenabrechnung korrekt ist. Wenn Ihr Verbrauch sich ändert, die Energiepreise im Laufe des Jahres weiter steigen oder wieder sinken, stimmt das Ergebnis nicht mehr. Bei Ölheizungen ändert sich das Ergebnis mit jeder neuen Heizöllieferung, wenn das neue Heizöl nicht zufällig zum gleichen Preis kommt wie bei der letzten Lieferung.
- Annahmen. Dabei geht der Rechner davon aus, dass die Verhältnisse in Ihrem Haus sich nicht ändern. Wenn Ihre Nachbarn sehr viel mehr oder weniger heizen als bis zur letzten Heizkostenabrechnung oder sich gar die Anteile für verbrauchs- und flächenabhängige Abrechnung ändern, kann das Einfluss auf Ihre Nebenkostenabrechnung haben – und die Zahlen können von denen abweichen, die der Nachzahlungsrechner ermittelt hat.
- Inflation. Für die Teile der Heizkostenabrechnung, die nicht auf Brennstoffkosten entfallen, geht der Rechner davon aus: Sie steigen gegenüber Ihrer letzten Heizkostenabrechnung entsprechend der Inflationsrate von aktuell 7,9 Prozent. Rechnet Ihr Vermieter oder Wohnungsverwalter dort höhere oder niedrigere Wartungskosten ab als zuletzt, kann es auch hier zu Abweichungen gegenüber den vom Rechner ermittelten Zahlenwerten kommen.
-
- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
-
- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Wir liefern Antworten.
-
- Wärmepumpe, Pelletkessel oder doch noch eine Gasheizung? Welche Heizung zu Ihrem Haus passt, was sie einspart und wie viel der Staat zuschießt. Wir haben es berechnet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.