- Strommessung. Bringen Sie zunächst in Erfahrung, wie Ihr Heizstrom gemessen wird. Unsere Grafik unten hilft beim Einordnen.
- Wechseln: Durch einen Wechsel Ihres Stromanbieters können Sie wahrscheinlich mehrere Hundert Euro sparen, wenn Sie eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe haben. Wie Sie beim Wechseln vorgehen, zeigt unsere Checkliste.
- Preissicherheit. Schließen Sie einen Vertrag mit Preissicherheit ab, wenn Sie sich möglichst wenig mit Ihrem Stromtarif befassen wollen. Sie fixiert zumindest den Teil des Strompreises, den der Anbieter durch sein Einkaufsverhalten beeinflussen kann.
- Vertrag. Einige Tarife erfüllen nicht alle unsere strengen Kriterien für verbraucherfreundliche Tarife. Hierzu zählen unter anderem eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Wochen und eine Vertragsverlängerung von einen Monat. Außerdem sollte die Preisgarantie genauso lang oder länger als die Erstvertragslaufzeit sein. Wenn Sie sich jedoch die lange Kündigungsfrist und die Dauer der Vertragsverlängerung notieren und nach einem Jahr Ihren Vertrag prüfen, können Sie aber trotzdem Tarife abschließen, die die Fußnote „Erfüllen nicht alle Kriterien für verbraucherfreundliche Tarife“ haben.
- Tarifübersichten. Wenn Sie eine Nachtspeicherheizung mit gemeinsamer Messung und Zweitarifzähler haben, finden Sie keine Tarifrechner im Internet. Unsere Tarifübersicht ist die erste, die auch bundesweite Anbieter listet. Nur die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen hat günstige Tarife für ihr Bundesland veröffentlicht. Wenn Sie eine Wärmepumpen mit getrennter Messung haben, können Sie auch den Heizstromrechner von Verivox nutzen. Seien Sie aber bei der Nutzung kritisch. Klicken Sie alle Voreinstellungen weg. Wenn Sie „Nur Tarife mit direkter Wechselmöglichkeit anzeigen“ wegklicken, sehen Sie auch Angebote, die nicht über Verivox abschließbar sind. Sie können auch über die Internetseite vieler Anbieter einen Vertrag abschließen.
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- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden schnell handeln. Die Stiftung Warentest sagt, was in diesem Fall zu tun ist.
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- Die Preisbremsen für Strom und Gas sind beschlossen und sollen die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Was Kunden jetzt wissen müssen.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.
@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)
Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.
Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !
@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)