Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe

Heiz­strom für Wärmepumpen: Modern heizen, clever rechnen

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Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe - Wechsel des Strom­anbieters endlich möglich

Christian Riff und sein Lebens­partner Klaus Both­feld möchten den Strom­tarif für ihre Wärmepumpe wechseln. 154 Euro könnten sie pro Jahr sparen. Ärgerlich: Ihr Vertrag hat sich wegen der langen Kündigungs­frist gerade um ein Jahr verlängert. © S. Hobbiesiefken

Viele Haus­besitzer heizen mit Umwelt­energie. Finanztest hat passende Strom­tarife in 44 Städten geprüft. Wechseln lohnt sich.

Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe

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Wärmepumpen sind beliebt. Mehr als 32 Prozent aller Bauherren in Deutsch­land entschieden sich 2013 für die thermo­dynamische Heizung. Sie nutzt die Umwelt­wärme – etwa die aus dem Erdreich oder der Außen­luft zum Heizen und oft auch zur Warm­wasser­bereitung.

Besitzer von Wärmepumpen mit getrennter Messung (siehe Start­seite: Wie wird mein Verbrauch gemessen?) können frei wählen, von welchem Anbieter sie ihren Heiz­strom beziehen wollen.

Finanztest hat geprüft, ob es bundes­weite Anbieter gibt und wie viel Kunden in 44 Städten sparen können So haben wir getestet. Das Ergebnis: Wärmepumpen­besitzer haben oft bis zu 14 Anbieter zur Auswahl (Tabelle Diese Firmen bieten Tarife für Wärmepumpen an). In vielen Städten können sie hunderte Euro sparen, in Hannover sogar 560 Euro. Nur in 21*) Städten fanden wir Angebote für Eintarifzähler.

Strom­rechnung mit allen Details

Den Anbieter wechseln wollen auch Christian Riff und Klaus Both­feld aus Hohen Neuen­dorf (Brandenburg). Ihre Wärmepumpe verbraucht jähr­lich 6 600 Kilowatt­stunden Strom. In ihrer letzten Strom­abrechnung finden sie alle für den Wechsel nötigen Informationen, etwa den Jahres­verbrauch.

Auf unserer Internetseite können sie anschließend nach­sehen, ob ihr Wohn­ort zu den 44 untersuchten Städten gehört. Jetzt haben die beiden zwei Möglich­keiten: Entweder nutzen sie erst unsere Tabelle rechts oben und informieren sich bei den einzelnen Anbietern über die Preise, oder sie nutzen den Vergleichs­rechner von Verivox im Internet Unser Rat Wärmepumpen.

Auf kürzere Kündigungs­fristen achten

Günstig ist für Riff und Both­feld der Energiehandel Dresden. Die beiden müssen nur in den Online­tarif­rechner der Firma ihre Post­leitzahl und ihren Jahres­verbrauch eingeben: Rund 154 Euro würden sie sparen.

Eine Preissicherheit gibt es dazu. Sie umfasst aber nicht den End-, sondern nur den Strom­einkaufs­preis. Steigen Abgaben oder Steuern, wird auch der Strom teurer.

Ein Blick in den alten Vertrag zeigt eine Kündigungs­frist von drei Monaten. Verpassen Riff und Both­feld diese, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate. Und genau das ist passiert. Die beiden hätten bis Ende 2014 kündigen müssen. Jetzt können sie frühestens zu Anfang April 2016 wechseln.

Darüber haben sich Riff und Both­feld so geärgert, dass sie nicht mehr so eine lange Kündigungs­frist und Vertrags­verlängerung wollen. Beim Energiehandel Dresden kämen sie zumindest vierteljähr­lich raus.

Eine Alternative wäre die Eon-Tochter E wie einfach. Hier beträgt die Kündigungs­frist nur vier Wochen. Wer sie verpasst, steckt aber wieder zwölf Monate fest.

Zur Ersparnis von 61 Euro kommt bei E wie einfach ein Bonus von 194 Euro im ersten Jahr. Er wird in der Jahres­rechnung berück­sichtigt. Aber Achtung bei hohen Boni: Die monatlichen Abschläge sinken oft nur wenig. Anders als bei E wie einfach ist der Bonus oft an Bedingungen geknüpft.

*) Korrigiert am 02.03.2015

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DeKrö am 01.12.2015 um 11:54 Uhr
Energiehandel Dresden

Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2015 um 15:57 Uhr
Schaltzeiten für Speicherstrom

@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)

mapetry am 03.06.2015 um 18:51 Uhr
Schaltzeiten für Speicherstrom

Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.

mapetry am 03.06.2015 um 17:51 Uhr
Vorsicht ist geboten

Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2015 um 16:36 Uhr
Energiehandel Dresden

@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)