Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe

Check­liste: So klappt der Wechsel

33

Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe

  • Alle Testergebnisse für Tarife für Nachtspeicherheizungen 03/2015 Anzeigen
  • Alle Testergebnisse für Tarife für Wärmepumpen 03/2015 Anzeigen
  • Alten Tarif prüfen. Notieren Sie alle wichtigen Daten, die zum Wechseln nötig sind – wie Vorjahres­verbrauch, Zählernummer und Name Ihres aktuellen Tarifs. Sie finden diese Angaben in einer alten Jahres­abrechnung. Auf der Internetseite des Grund­versorgers können Sie die aktuellen Preise für Ihren Tarif finden. Rechnen Sie Ihren jetzigen Jahres­preis aus und vergleichen Sie ihn später mit den Preisen neuer Anbieter. Manche Grund­versorger haben mehrere Heiz­strom­tarife. Beziehen Sie diese beim Preis­vergleich mit ein.
  • Anbieter finden. Schauen Sie, ob in unseren Tabellen Ihr Wohn­ort steht. Falls nicht, müssen Sie mithilfe unserer Anbieter­über­sicht selbst die Preise recherchieren. Die Preise können sich ständig ändern. Fragen Sie auf jeden Fall den aktuellen Preis ab.
  • Angebot prüfen. Wenn Sie ein Angebot gefunden haben, achten Sie nicht nur auf den Endpreis, sondern auch auf die Vertrags­bedingungen. Für Kunden, die sich möglichst wenig um ihren Tarif kümmern wollen, ist eine Preissicherheit wichtig. Sie fixiert zumindest einen Teil des Strom­preises. Sollten sich Abgaben wie Netz­entgelte oder Steuern erhöhen, steigt der Preis trotzdem.
  • Vertrag abschließen. Den Vertrag können Sie online, per Fax, Brief oder Telefon abschließen. Er kommt meist nach sechs bis acht Wochen zustande – es sei denn, Sie haben eine längere Kündigungs­frist. Die Lieferung beginnt meist am Ersten eines Monats. Der neue Anbieter kündigt auch Ihren aktuellen Vertrag.
33

Mehr zum Thema

33 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

DeKrö am 01.12.2015 um 11:54 Uhr
Energiehandel Dresden

Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2015 um 15:57 Uhr
Schaltzeiten für Speicherstrom

@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)

mapetry am 03.06.2015 um 18:51 Uhr
Schaltzeiten für Speicherstrom

Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.

mapetry am 03.06.2015 um 17:51 Uhr
Vorsicht ist geboten

Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2015 um 16:36 Uhr
Energiehandel Dresden

@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)