- Alten Tarif prüfen. Notieren Sie alle wichtigen Daten, die zum Wechseln nötig sind – wie Vorjahresverbrauch, Zählernummer und Name Ihres aktuellen Tarifs. Sie finden diese Angaben in einer alten Jahresabrechnung. Auf der Internetseite des Grundversorgers können Sie die aktuellen Preise für Ihren Tarif finden. Rechnen Sie Ihren jetzigen Jahrespreis aus und vergleichen Sie ihn später mit den Preisen neuer Anbieter. Manche Grundversorger haben mehrere Heizstromtarife. Beziehen Sie diese beim Preisvergleich mit ein.
- Anbieter finden. Schauen Sie, ob in unseren Tabellen Ihr Wohnort steht. Falls nicht, müssen Sie mithilfe unserer Anbieterübersicht selbst die Preise recherchieren. Die Preise können sich ständig ändern. Fragen Sie auf jeden Fall den aktuellen Preis ab.
- Angebot prüfen. Wenn Sie ein Angebot gefunden haben, achten Sie nicht nur auf den Endpreis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen. Für Kunden, die sich möglichst wenig um ihren Tarif kümmern wollen, ist eine Preissicherheit wichtig. Sie fixiert zumindest einen Teil des Strompreises. Sollten sich Abgaben wie Netzentgelte oder Steuern erhöhen, steigt der Preis trotzdem.
- Vertrag abschließen. Den Vertrag können Sie online, per Fax, Brief oder Telefon abschließen. Er kommt meist nach sechs bis acht Wochen zustande – es sei denn, Sie haben eine längere Kündigungsfrist. Die Lieferung beginnt meist am Ersten eines Monats. Der neue Anbieter kündigt auch Ihren aktuellen Vertrag.
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- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden schnell handeln. Die Stiftung Warentest sagt, was in diesem Fall zu tun ist.
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- Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Was Kunden jetzt wissen müssen.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.
@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)
Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.
Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !
@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)