Finanztest hat mehr als 1 300 Energieversorger angeschrieben und sie zu ihren Tarifen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen befragt. Bei Nachtspeicherheizungen mit gemeinsamer Messung (Zweitarifzähler) haben wir einen Musterverbrauch im Hochtarif (HT) von 4 000 Kilowattstunden (kWh) und im Niedertarif (NT) von 10 000 kWh festgelegt. Dies entspricht etwa dem Verbrauch einer Dreizimmerwohnung. Unser Musterhaushalt Wärmepumpe mit getrennter Messung und Eintarifzähler verbraucht 7 500 kWh zum Heizen.
Anbietertabellen
In der Tabelle Tarife für Nachtspeicherheizungen und der Tabelle Tarife für Wärmepumpen mit Eintarifzähler stehen die Unternehmen, die in unseren 44 untersuchten Städten eine Ersparnis im Vergleich zum günstigsten Tarif des Grundversorgers aufweisen. In diesen 38 Städten fanden wir eine Ersparnis für Kunden mit einer Nachtspeicherheizung: Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Bochum,Braunschweig, Darmstadt, Dessau, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hannover, Heilbronn, Hof, Kaiserslautern, Karlsruhe, Köln, Landshut, Mannheim, Mönchengladbach, München, Münster, Neuss, Osnabrück, Paderborn, Regensburg, Reutlingen, Salzgitter , Stralsund, Stuttgart, Trier, Unna, Wiesbaden, Wuppertal, Würzburg. Keine Tarife für die gemeinsame Messung fanden wir in den Städte: Berlin, Gera, Halle, Hamburg, Leipzig, Offenbach.
Für Kunden mit einer Wärmepumpe und einem Eintarifzähler fanden wir in diesen Städten eine Ersparnis: Bayreuth, Berlin, Bochum, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Essen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Hof, Köln, Landshut, Mönchengladbach, Neuss, Regensburg, Reutlingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden.
Preistabellen
Wir haben bundesweit 44 Städte mit vielen Nachtspeicherheizungen ausgewählt. Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahrespreis des günstigsten Tarifs des örtlichen Grundversorgers und dem des neuen Tarifs. In denselben Orten haben wir auch die Preise für Wärmepumpen ermittelt.
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Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.
@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)
Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.
Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !
@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)