
Kunden mit einer Nachtspeicherheizung und einem solchen Zweitarifzähler können durch einen Anbieterwechsel wahrscheinlich viele Hundert Euro sparen. © fotolia
Auch Nutzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen können den Stromanbieter frei wählen. Durch einen Wechsel sparen sie oft viele hundert Euro. Die Finanztest-Tabelle bietet etwas, das es bislang so nicht gab: Eine Übersicht mit bundesweiten Tarifen für Kunden mit Nachtspeicherheizung, die mittels Zweitarifzähler Haushalts- und Wärmestrom gemeinsam messen.
Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test Heizstrom.
Die Zwangsbindung an den Grundversorger hat ein Ende
Viele Nutzer von Nachtspeicherheizungen, die Haushalts- und Heizstrom gemeinsam messen, denken immer noch, sie müssen ihren Strom bei ihrem örtlichen Energieanbieter („Grundversorger“) kaufen und seine Preise akzeptieren. Doch das stimmt nicht. Wie Finanztest-Recherchen ergaben, verkaufen mittlerweile mindestens zehn Firmen deutschlandweit Tarife für Nachtspeicherheizungen mit gemeinsamer Messung und 14 Firmen Tarife für Wärmepumpen mit getrennter Messung.
Mehr als 1 300 Energieversorger abgefragt
Die Energie-Experten der Stiftung Warentest haben mehr als 1 300 Energieversorger angeschrieben, weil sie wissen wollten, welche Anbieter es am Markt gibt und wie viel ein Haushalt mit einer Nachtspeicherheizung oder einer Wärmepumpe sparen kann, wenn er den Anbieter wechselt.
Ersparnis von mehreren Hundert Euro möglich
Die höchste Ersparnis für Kunden mit einer Nachtspeicherheizung gab es in Würzburg. 1 001 Euro konnte unser Musterhaushalt (Details unter So haben wir getestet) sparen, wenn er vom örtlichen Grundversorger, den Stadtwerken Würzburg, zum Energiehandel Dresden wechselte. In Neuss waren immerhin noch 812 Euro Ersparnis drin. Kunden mit einer Wärmepumpe, die den Haushalts- und den Wärmestrom getrennt messen, können zwei unterschiedliche Anbieter wählen. Durch den Wechsel kann unser Musterhaushalt alleine beim Wärmestrom bis zu 560 Euro pro Jahr sparen. Wie hoch die eigene Ersparnis ist, hängt von der Heizart, dem Verbrauch und dem Wohnort ab.
Vor dem Wechsel Zählerkasten anschauen
Bevor es ans Wechseln geht, muss der Kunde jedoch erst einmal seine Zählerausstattung kennen: Haushalte messen entweder den Heiz- und Haushaltsstrom gemeinsam mit einem einzigen schwarzen Zählerkasten oder getrennt mit zwei Kästen – einem für Heizstrom und einem für Haushaltsstrom. Kunden mit gemeinsamer Messung hatten es bislang schwer, einen günstigen Tarif zu finden. Eine gemeinsame Messung gibt es vor allem in Haushalten mit Nachtspeicherheizung.

© Stiftung Warentest

Das bietet der Test
Die Finanztest-Tabelle bietet etwas, das es bislang so nicht gab: Die erste Übersicht mit bundesweiten Tarifen für die gemeinsame Messung bei Nachtspeicherheizungen. Wir veröffentlichen für 38 Städte die günstigen überregionalen und deutschlandweiten Anbieter und nennen für einen Musterhaushalt die Ersparnis, die beim Wechseln vom günstigsten Tarif des örtlichen Grundversorgers möglich ist. Für alle Nutzer, die nicht in einer der 38 Städte wohnen, für die wir Tarife und Preise erhoben haben, veröffentlichen wir eine Übersicht mit bundesweiten Anbietern. Bei diesen können Verbraucher dann Angebote einholen.
So funktionieren die Tabellen
Wenn Sie die Ergebnisse für alle Städte sehen wollen, sortiert nach der höchsten Ersparnis, öffnen Sie das PDF zum Test. Interessieren Sie sich hingegen ausschließlich für die Ersparnis-Möglichkeiten an Ihrem Wohnort, können Sie unsere Daten auch über eine der beiden interaktiven Finanztest-Tabellen nach Anbieter bzw. Ersparnis filtern. In der Grundeinstellung ist die Tabelle nach Anbietern sortiert. Ihr jeweiliger Grundversorger wird dann ganz oben angezeigt, darunter finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die alternativen Anbieter für Ihren Wohnort (mit den Angaben zu Jahrespreis und möglicher Ersparnis gegenüber dem günstigsten Tarif des Grundversorgers). Wenn Sie die Daten jedoch nach Ersparnis sortieren, wird der günstigste alternative Anbieter ganz oben angezeigt.
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Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.
@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)
Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.
Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !
@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)