Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe Wechsel des Strom­anbieters endlich möglich

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Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe - Wechsel des Strom­anbieters endlich möglich

Kunden mit einer Nacht­speicherhei­zung und einem solchen Zweit­arifzähler können durch einen Anbieter­wechsel wahr­scheinlich viele Hundert Euro sparen. © fotolia

Auch Nutzer von Nacht­speicherhei­zungen und Wärmepumpen können den Strom­anbieter frei wählen. Durch einen Wechsel sparen sie oft viele hundert Euro. Die Finanztest-Tabelle bietet etwas, das es bislang so nicht gab: Eine Über­sicht mit bundes­weiten Tarifen für Kunden mit Nacht­speicherhei­zung, die mittels Zweit­arifzähler Haus­halts- und Wärmestrom gemein­sam messen.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuel­leren Test Heizstrom.

Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe

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Die Zwangs­bindung an den Grund­versorger hat ein Ende

Viele Nutzer von Nacht­speicherhei­zun­gen, die Haus­halts- und Heiz­strom gemein­sam messen, denken immer noch, sie müssen ihren Strom bei ihrem örtlichen Energieanbieter („Grund­versorger“) kaufen und seine Preise akzeptieren. Doch das stimmt nicht. Wie Finanztest-Recherchen ergaben, verkaufen mitt­lerweile mindestens zehn Firmen deutsch­land­weit Tarife für Nacht­speicherhei­zungen mit gemein­samer Messung und 14 Firmen Tarife für Wärmepumpen mit getrennter Messung.

Mehr als 1 300 Energieversorger abge­fragt

Die Energie-Experten der Stiftung Warentest haben mehr als 1 300 Energieversorger ange­schrieben, weil sie wissen wollten, welche Anbieter es am Markt gibt und wie viel ein Haushalt mit einer Nacht­speicherhei­zung oder einer Wärmepumpe sparen kann, wenn er den Anbieter wechselt.

Ersparnis von mehreren Hundert Euro möglich

Die höchste Ersparnis für Kunden mit einer Nacht­speicherhei­zung gab es in Würzburg. 1 001 Euro konnte unser Muster­haushalt (Details unter So haben wir getestet) sparen, wenn er vom örtlichen Grund­versorger, den Stadt­werken Würzburg, zum Energiehandel Dresden wechselte. In Neuss waren immerhin noch 812 Euro Ersparnis drin. Kunden mit einer Wärmepumpe, die den Haus­halts- und den Wärmestrom getrennt messen, können zwei unterschiedliche Anbieter wählen. Durch den Wechsel kann unser Muster­haushalt alleine beim Wärmestrom bis zu 560 Euro pro Jahr sparen. Wie hoch die eigene Ersparnis ist, hängt von der Heiz­art, dem Verbrauch und dem Wohn­ort ab.

Vor dem Wechsel Zählerkasten anschauen

Bevor es ans Wechseln geht, muss der Kunde jedoch erst einmal seine Zähler­ausstattung kennen: Haushalte messen entweder den Heiz- und Haus­halts­strom gemein­sam mit einem einzigen schwarzen Zählerkasten oder getrennt mit zwei Kästen – einem für Heiz­strom und einem für Haus­halts­strom. Kunden mit gemein­samer Messung hatten es bislang schwer, einen güns­tigen Tarif zu finden. Eine gemein­same Messung gibt es vor allem in Haushalten mit Nacht­speicherhei­zung.

Nacht­speicherhei­zung und Wärmepumpe - Wechsel des Strom­anbieters endlich möglich

© Stiftung Warentest

Das bietet der Test

Die Finanztest-Tabelle bietet etwas, das es bislang so nicht gab: Die erste Über­sicht mit bundes­weiten Tarifen für die gemein­same Messung bei Nacht­speicherhei­zungen. Wir veröffent­lichen für 38 Städte die güns­tigen über­regionalen und deutsch­land­weiten Anbieter und nennen für einen Muster­haushalt die Ersparnis, die beim Wechseln vom güns­tigsten Tarif des örtlichen Grund­versorgers möglich ist. Für alle Nutzer, die nicht in einer der 38 Städte wohnen, für die wir Tarife und Preise erhoben haben, veröffent­lichen wir eine Über­sicht mit bundes­weiten Anbietern. Bei diesen können Verbraucher dann Angebote einholen.

So funk­tionieren die Tabellen

Wenn Sie die Ergeb­nisse für alle Städte sehen wollen, sortiert nach der höchsten Ersparnis, öffnen Sie das PDF zum Test. Interes­sieren Sie sich hingegen ausschließ­lich für die Ersparnis-Möglich­keiten an Ihrem Wohn­ort, können Sie unsere Daten auch über eine der beiden inter­aktiven Finanztest-Tabellen nach Anbieter bzw. Ersparnis filtern. In der Grund­einstellung ist die Tabelle nach Anbietern sortiert. Ihr jeweiliger Grund­versorger wird dann ganz oben ange­zeigt, darunter finden Sie in alpha­betischer Reihen­folge die alternativen Anbieter für Ihren Wohn­ort (mit den Angaben zu Jahres­preis und möglicher Ersparnis gegen­über dem güns­tigsten Tarif des Grund­versorgers). Wenn Sie die Daten jedoch nach Ersparnis sortieren, wird der güns­tigste alternative Anbieter ganz oben ange­zeigt.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

DeKrö am 01.12.2015 um 11:54 Uhr
Energiehandel Dresden

Ich habe bei diesem Anbieter auf deren Homepage online ein Angebot errechnet, auf dieser Grundlage einen Antrag gestellt und wurde nach ein paar Tagen als neuer Kunde mit Kundennummer willkommen geheißen. Es wurde mit auch mitgeteilt, dass der Wechsel von meinem "alten Anbieter"bereits organisiert sei.
Kurze Zeit später hieß es dann, dass der Wechsel zu den angegeben Konditionen doch nicht satt finden wird, statt dessen wurde mir ein neues, wesentlich teureres Angebot (sogar teurer als der bisherige regionale Anbieter) unterbreitet. Meine schriftlicher Nachfrage zur Klärung wurde einfach ignoriert. Meiner Meinung ist dieser Anbieter keinesfalls eine Empfehlung für einen seriösen Stromanbieter wert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2015 um 15:57 Uhr
Schaltzeiten für Speicherstrom

@mapetry: Die Schaltzeiten bestimmt der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter. Je nachdem, in wessen Einzugsgebiet sich Ihr Haushalt befindet, können die Schaltzeiten im gleichen Tarif voneinander abweichen. Für Außenstehende ist es manchmal schwer auseinanderzuhalten, wer der Netzbetreiber und wer der Grundversorger ist. Denn ihre Namen können sehr ähnlich klingen. (maa)

mapetry am 03.06.2015 um 18:51 Uhr
Schaltzeiten für Speicherstrom

Warum wurden die Schaltzeiten für Tages- und Nachtspeicherstrom nicht erwähnt ?
Denn beim Wechsel kann der neue Anbieter die Schaltzeiten des Netzbetreibers nicht beeinflussen.
Das kann, wenn bei eisigen Temperaturen die 2 Std. Tagesaufladung für Nachtstrom fehlen,
sehr schnell in die Hose gehen und der Kunde sitzt im Kalten.
Bitte um Stellungnahme liebe Tester.

mapetry am 03.06.2015 um 17:51 Uhr
Vorsicht ist geboten

Die Energie-Expertin Uta Büchel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
sollte, bevor sie mit dem Satz " Bisher saß kein Kunde im Dunkeln oder im Kalten "
genauere Recherchen durchführen.
Denn wenn der Kunde keine extrem hohe kW - Kapazität zur Speicherung hat, sitzt er,
wenn die Tagesaufladung dann nicht geschaltet wird, sehr schnell im Kalten.
Denn Schaltzeiten des Netzbetreibers kann der neue Anbieter nicht ändern oder beeinflussen !

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.05.2015 um 16:36 Uhr
Energiehandel Dresden

@wildbarren: Laut Rücksprache mit dem Energiehandel Dresden muss jede Anfrage individuell geprüft werden, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass viele Abnahmefälle nicht der Standardsituation für die Preiskalkulation von Nachtspeicherheizungen entsprechen.
Die in unserer Veröffentlichung vom Energiehandel Dresden genannten Preise (Stand 1. Januar 2015) gelten für die folgende Situation:
Der Kunde ist tatsächlich Nutzer einer Nachtspeicherheizung und dies ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Die Preise können sich immer wieder ändern. Die Höhe des Energiepreis hängt auch davon ab, zu welchem Preis der Versorger Energie am Markt einkaufen kann.(PK)