Logolizenzen und Nachtests
Anbieter, die mit dem Qualitätsurteil und unserem Markenzeichen werben möchten, müssen einen Lizenzvertrag abschließen. Rund 600 Hersteller pro Jahr nutzen diese Möglichkeit der Werbung für ihre Produkte. Damit unterwerfen sie sich strengen Regeln Details zur Werbung mit Testurteilen. Einen Teil der Logolizenz-Einnahmen verwendet die Stiftung Warentest für Nachtests. Etwa zehn Prozent der Produkte, für die mit dem Testsiegel geworben wird, testet die Stiftung Warentest nach. Aktuell finden also etwa 60 Nachtests pro Jahr statt.
Mehr Sicherheit für Verbraucher
Stellen die Tester bei den Nachtests Veränderungen in prüfrelevanten Merkmalen fest, wird der Logolizenzvertrag gekündigt. Hersteller oder Anbieter dürfen für dieses Produkt dann nicht mehr mit dem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest werben. Die Nachtests sollen Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit geben: Wenn sie das Logo der Stiftung Warentest auf einem Produkt sehen, sollen sie sicher gehen können, beim Kauf desselben auch die entsprechende Qualität zu erhalten.