Bei Namensänderungen in Bezug auf Ehe und Familie ist immer das Standesamt am Wohnort die erste Anlaufstelle. Formulare für die Erklärungen finden Sie meist auf der Webseite des Standesamtes.
Bei Geburt. Wird ein Kind geboren, ist immer das Standesamt am Geburtsort zuständig. Hier wird die Geburt beurkundet und lebenslang im Geburtenregister hinterlegt. Brauchen Sie eine Geburtsurkunde, können Sie sie hier anfordern.
Die Kosten. Für das Ausstellen einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde wird eine Gebühr von rund 10 Euro fällig. Die Gebühren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Bei Ehe und Scheidung. Bei einer Namensänderung müssen Sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben, die öffentlich beurkundet wird. Das kostet etwa 25 Euro. Für jede weitere Bescheinigung kommen 10 Euro hinzu.
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