Nach­barstreit Laute Luft-Wärmepumpe darf bleiben

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Nach­barstreit - Laute Luft-Wärmepumpe darf bleiben

Luft-Wärmepumpe. Sie darf bleiben. © Fotolia / Hermann

Ein Nach­bar muss eine Luft-Wärmepumpe nicht beseitigen, die er weniger als drei Meter vom Nach­bargrund­stück entfernt aufgestellt hat. So entschied das Ober­landes­gericht München, abweichend von einer früheren Entscheidung des Ober­landes­gerichts Nürn­berg (Az. 3 U 3538/17, nicht rechts­kräftig).

In dem Fall hatte der Nach­bar des Klägers auf seinem Grund­stück eine Luft-Wärmepumpe in seine Holz­hütte einge­baut und betrieben. Der klagende Nach­bar empfand die Betriebs­geräusche der Pumpe als störend und begehrte deren Beseitigung. Die Richter entschieden nicht darüber, ob er möglicher­weise einen Anspruch auf Unterlassung des Betriebs der Pumpe zur Nacht­zeit hat. Denn der Kläger hatte ausdrück­lich die voll­ständige Beseitigung der Pumpe beantragt. Das aber lehnten die Münchner Richter ab.

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