Hauseigentümer müssen es nicht dulden, dass ihr Nachbar mit seinem Auto ständig die Zufahrt zu ihrem Grundstück blockiert. Sie können gegen den hartnäckigen Störer vor Gericht eine Unterlassungsverfügung erwirken. Dann droht diesem ein empfindliches Ordnungsgeld, wenn er die Einfahrt erneut zuparkt. Das gilt auch, wenn er sein Fahrzeug vor dem Grundstück auf einer öffentlichen Straße abstellt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. V ZR 154/10).
Entscheidend ist, ob der Eigentümer tatsächlich an der Aus- oder Zufahrt gehindert wird. Kleinere Einschränkungen muss er hinnehmen, etwa wenn Nachbarn ihr Auto nur kurz zum Be- oder Entladen vor der Einfahrt abstellen.
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