- Haftpflicht: Schließen Sie unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung ab. Diese Police sollte ohnehin jeder haben. Damit sind Sie auf der sicheren Seite: Falls Sie haften müssen, steht diese Versicherung sogar für grobe Fahrlässigkeit ein.
- Hunde: Das Hüten fremder Hunde sollte mitversichert sein.
- Mitversichert: Viele Versicherer haben inzwischen auf die häufigen Schadensfälle und Streitigkeiten unter Nachbarn und Freunden reagiert und versichern Gefälligkeitsschäden mit.
- Freistellung: Wer Ärger vermeiden will, lässt sich vor unfallträchtigen Hilfsdiensten eine Haftungsfreistellung unterschreiben. Ein unterschriebener Zettel genügt, etwa so: „Helfer Müller haftet bei Meiers Umzug nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit“.
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- Stellt ein Vierbeiner etwas an, haften Frauchen oder Herrchen. Eine separate Versicherung schützt – 105 Angebote im Test.
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- Auch Kinder, die als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, können haftbar gemacht werden, wenn sie dabei andere schädigen. So erging es einem achtjährigen...
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- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen eine gute Haftpflichtversicherung. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern.
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