Das Mutterschutzgesetz wird reformiert. Neu ist, dass es auch für Schülerinnen und Studentinnen gilt. Für sie gab es bisher keine verbindlichen Regelungen. Künftig soll gelten: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach einer normalen Geburt können sie wählen, ob sie am Uni- oder Schulbetrieb teilnehmen. Die Reform soll Anfang 2017 in Kraft treten.
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