Besoldung. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Bund und Länder müssen ihre Beamten angemessen bezahlen. Einfach die Bezüge zu kürzen, ist verfassungswidrig. Der Sold muss mit den Lebenshaltungskosten steigen. Sie fühlen sich benachteiligt? Legen Sie Widerspruch ein. Ihr Dienstherr muss dann prüfen, ob Ihre Bezüge verfassungsgemäß sind.
Verzögerung. Sich vor Gericht wehren zu können, ist ein Menschenrecht. Dazu gehört auch das Recht auf ein Urteil in angemessener Zeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland etliche Male wegen überlanger Gerichtsverfahren verurteilt. Jetzt ist es Gesetz: Bei unangemessener Verzögerung von Gerichtsverfahren steht den streitenden Parteien eine Entschädigung zu. Wenn es keine Anhaltspunkte für einen höheren Schaden gibt, gilt: Sie erhalten 100 Euro je Monat, den das Gericht zu lange gebraucht hat. Voraussetzung: Sie haben die Verzögerung gerügt. Das übernimmt Ihr Rechtsanwalt für Sie. Wenn Sie ohne Rechtsanwalt klagen, schreiben Sie selbst ans Gericht: „Ich rüge die Verzögerung des Verfahrens. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso sich der Rechtsstreit jetzt schon seit x Monaten hinzieht und immer noch keine Entscheidung absehbar ist.“ Fordern Sie die fällige Verzögerung nach Abschluss des Verfahrens vom Gericht. Zuständig ist in der Regel der Direktor oder Präsident des Gerichts.
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Es wird mehr als Zeit das das Bundesverfassungsgericht das Land Schleswig Holstein verurteilt.Seine Landesbeamten wegen ihrer "Haushaltsnotlage" ihr Weihnachtsgeld zahlt...