Finanztest stellt Menschen vor, die sich durchÂgesetzt und so Verbraucherrecht gestärkt haben. Diesmal: Laura H. aus Berlin. Sie zog erfolgÂreich die MietÂpreisbremse.
Pionierin fĂĽr Berlin
Die StraĂźe schnurÂgerade, KopfÂsteinÂpflaster, Ahornbäume links und rechts, dreiÂstöckige Häuser aus den dreiĂźiger Jahren im Berliner Osten. Hier, ganz oben im dritten Stock, ist das Zuhause von Laura H.. Die 27-jährige SozialÂarbeiterin wohnt in einer Drei-Zimmer-Wohnung zusammen mit ihrer jĂĽngeren Schwester, die noch studiert. Studentisch gemĂĽtlich ist die Wohnung. Knapp 530 Euro Kaltmiete zahlen die Schwestern jetzt. Das sind gut 32 Euro weniger als beim Einzug im Herbst 2015. Wie das geht? Laura H. hat auf die MietÂpreisbremse getreten – als erste Berliner Mieterin ĂĽberÂhaupt.
HöchsÂtens 10 Prozent mehr
Die Mietpreisbremse gilt seit Juni 2015 in Kommunen mit angespanntem WohnungsÂmarkt, weil dort „auch DurchÂschnittsÂverdiener zunehmend größere SchwierigÂkeiten haben, eine fĂĽr sie noch bezahlÂbare Wohnung zu finden“, so die BegrĂĽndung der BundesÂregierung. Vermieter dĂĽrfen bei der WiederÂvermietung vom neuen Mieter höchsÂtens 10 Prozent mehr als die ortsÂĂĽbliche VergleichsÂmiete verlangen. Doch Lauras Vermieter, das Unternehmen Deutsche Wohnen, verlangte mehr, wie die junge Frau bei einem Mietspiegel-Vergleich im Internet festÂstellte. „Zuerst habe ich den Vermieter angeÂschrieben und verlangt, dass der Mietspiegel eingeÂhalten wird“, sagt Laura H.. Doch die Deutsche Wohnen blieb stur. Laura H. klagte und bekam vom AmtsÂgericht Berlin-LichtenÂberg in vollem Umfang recht (Az. 2 C 202/16).
Berliner Mietspiegel gilt
In der VerhandÂlung verwies der Vermieter auf „angebliche methoÂdische Mängel des Mietspiegels“, so das Gericht in der UrteilsÂbegrĂĽndung. Doch damit kam er nicht durch. Der Berliner Mietspiegel wird allgemein anerkannt, von den Berliner MieterÂverÂeinen ebenso wie vom Verband Berlin-Brandenburgischer WohnungsÂunternehmen.
227 Euro zurĂĽck
Die Deutsche Wohnen musste die Miete mindern und das zu viel gezahlte Geld fĂĽr die Monate November 2015 bis Mai 2016 zurĂĽckÂzahlen, insgesamt gut 227 Euro. „Angesichts des StreitÂwerts war ihr ProzessÂkostenrisiko ĂĽberÂschaubar“, sagt Anwalt Karl-Heinz MittelÂstädt, den die Berliner MieterÂgemeinschaft an Laura H. vermittelt hat.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Doch bei seinem ersten Erfolg vor Gericht ist es bisher geblieben. Einen weiteren Kläger hatte der Anwalt bisher nicht. OffenÂbar kennen viele ihr Recht nicht oder trauen sich nicht, es durchÂzusetzen. „Die Mieter mĂĽssen sich aufraffen, damit die MietÂpreisbremse funkÂtioniert“, sagt MittelÂstädt. Laura H. glaubt, dass die meisten Mieter ĂĽberÂhöhte Preise fĂĽr ihre neue Wohnung akzeptieren, weil sie froh sind, ĂĽberÂhaupt eine gefunden zu haben. „Viele können sich diese Mieten nicht leisten. Es gibt viel zu wenig bezahlÂbare Wohnungen“, sagt die junge Frau. Sie kennt das Problem genau, denn sie arbeitet in der Berliner WohnungsÂnotfallÂhilfe.
Zweiter Fall anhängig
In der HauptÂstadt gibt es noch ein zweites Urteil, mit dem Richter den MietÂpreis gebremst haben. Das AmtsÂgericht Neukölln urteilte in diesem Fall, dass die Kaltmiete um 221 Euro zu hoch ist (Az. 11 C 414/15). Allerdings ist das Urteil nicht rechtsÂkräftig. Die Vermieterin hat dagegen Berufung eingeÂlegt. Das Urteil wird Ende März erwartet.
Tipp: Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren, erklären wir in unserem Special Mietpreisbremse.
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Wer sich eine Wohnung als Altervorsorge gekauft hat ist der Dumme. Eine normale Rendite ist bei den Quadratmeterpreisen nicht mehr drin. Resultat keiner investiert mehr, noch mehr Wohnungsnotstand. Vielen Dank, gut gemacht