Mutmacher Zwei Journalisten kämpfen für die Informations­freiheit

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Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Die Journalisten Daniel Drepper aus Berlin und Niklas Schenck aus Hamburg. Sie wehrten sich gegen zu hohe Kosten für Informationen.

Eine Anfrage – zerlegt in 66 Einzel­teile

Als Daniel Drepper und Niklas Schenck im Mai 2011 beim Innen­ministerium Einsicht in Akten zur Sport­förderung in Deutsch­land beantragen, warnt das Ministerium die Journalisten vor „hohen Kosten“. Was wirk­lich auf sie zukommt, ahnen sie nicht. Denn sie stützen ihre Anfrage auf das Informations­frei­heits­gesetz (IFG), das allen Bürgern das Recht auf Auskünfte von Bundes­behörden gibt. Es sieht pro Anfrage maximal 500 Euro Gebühren vor. Inhalt­lich lohnt sich ihre Anfrage: Ihre Artikel schlagen Wellen. Sie legen sehr hohe Medaillen-Ziel­vorgaben des Staates für die Olympischen Spiele in London und die intrans­parente Verteilung von Steuergeld an Sport­verbände offen. Das kommt sie teuer zu stehen. Das Innen­ministerium zerlegt ihre Anfrage in 66 Einzel­anfragen. Drepper und Schenck müssen fast 15 000 Euro Gebühren und Kopier­kosten über­weisen.

Der Sinn der Informations­freiheit

Nicht nur sie schockiert dieses Vorgehen. Es „schreckt davon ab, das Recht auf Informations­zugang in Anspruch zu nehmen, und sollte dies wohl auch“, urteilt Andrea Voßhoff, Bundes­beauftragte für den Daten­schutz und die Informations­freiheit in einem Tätig­keits­bericht. Drepper und Schenck ziehen gegen das Innen­ministerium vor Gericht, unterstützt vom Deutschen Journalisten-Verband und anderen. Denn ein Informations­recht ist wenig wert, wenn Bürger Angst vor horrenden Gebühren haben müssen.„Bürger brauchen Zugang zu Originaldokumenten“, erklärt Drepper, der seine Diplom­arbeit in Journalistik über das Informations­frei­heits­gesetz geschrieben hat: „Es geht um die Kontrolle von Politik und anderen Entscheidern, aber auch um das ganz alltägliche, individuelle Leben.“ Seine Beispiele: „Wie ist der Personal­schlüssel in den Kinder­gärten meines Stadt­viertels? Wie sauber ist der Bach im Dorf? Was hat der Ausbau der Turnhalle gekostet?“ Solche Dinge wissen zu dürfen, sei Bürgerrecht.

Ein Rechts­streit bis zum Bundes­gericht

Im Sommer 2014 gibt das Verwaltungs­gericht Berlin Drepper und Schenck recht: Die Stückelung des Antrags sei rechts­widrig. Das Ministerium geht in Berufung. Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung. Wieder legt das Ministerium Rechts­mittel ein. Im Oktober 2016 schlägt sich auch das Bundes­verwaltungs­gericht als höchste Instanz auf die Seite der Journalisten: Die Stückelung der Anfrage verstoße „gegen das im Informations­frei­heits­gesetz bestimmte Verbot einer abschre­ckenden Wirkung der Gebührenbe­messung“ (Az. BVerwG 7 C 6.15). Kopier­kosten hätte das Ministerium gar nicht kassieren dürfen. Drepper und Schenck bekommen ihr Geld zurück. Damit ist klar: Auf Bundes­ebene muss sich niemand vor abschre­ckenden Gebühren fürchten, wenn er sein Recht auf Auskunft wahr­nimmt. Die Journalisten nutzen Auskunfts­rechte weiter bei Recherchen, zum Beispiel zu Deutsch­lands Beitrag zum US-amerikanischen Krieg gegen den Terror, mit dem sich der 33-jährige studierte Geograph Schenck befasst hat. Drepper, 30 Jahre, hat das gemeinnützige Recherchekollektiv Correctiv in Berlin mitgegründet. Er zeigt Bürgern in kostenlosen Work­shops, wie sie das Informations­frei­heits­gesetz nutzen und welche Auskunfts­rechte sie sonst noch haben.

So nutzen Sie Ihre Chancen

Informations­anspruch. Informations­frei­heits­gesetze (IFG) gewähren allen Bürgern das Recht, Auskünfte oder Akten­einsicht von Behörden zu verlangen. Es gibt IFG auf Bundes­ebene und in zwölf Bundes­ländern. Nicht dabei sind Bayern, Hessen, Nieder­sachsen und Sachsen. Einige Städte haben Informations­frei­heits-Satzungen.

Kosten. Einfache Anfragen sind in der Regel kostenlos. Behörden können Gebühren verlangen, wenn sie viel Aufwand haben. Viele, aber nicht alle IFG, sehen maximal 500 Euro vor.

Hilfe. Informationen zu IFG-Anfragen bietet das Internetportal FragDenStaat.de. Darüber können Sie Ihre Anfrage einfach stellen. Bei Einverständnis werden Frage und Antwort veröffent­licht.

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