Mutmacher
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Tipps

  • Kommunal­abgaben. Die Kosten für die Erschließung von Straßen oder für Klär­werke gehören juristisch zu den Kommunal­abgaben. Kommunen dürfen sie von Eigentümern fordern, die einen Vorteil von ihren Investitionen haben.
  • Wider­spruch. Gegen Abgaben­bescheide der Kommunal­verwaltung können Sie inner­halb eines Monats nach Erhalt Wider­spruch einlegen. Teilen Sie der Kommune schriftlich mit, dass Ihre Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt ist.
  • Schaden­ersatz. In den neuen Bundes­ländern haben Sie noch immer die Chance, das gezahlte Geld zurück­zubekommen, auch wenn der Bescheid bestands­kräftig ist. Stellen Sie einen Antrag auf Schaden­ersatz bei Ihrer Kommune oder beim zuständigen Zweck­verband. Berufen Sie sich auf das Staats­haftungs­gesetz und auf den Beschluss des Bundes­verfassungs­gerichts vom 12. November 2015 (1 BvR 3051/14).
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