Tipps
- Kommunalabgaben. Die Kosten für die Erschließung von Straßen oder für Klärwerke gehören juristisch zu den Kommunalabgaben. Kommunen dürfen sie von Eigentümern fordern, die einen Vorteil von ihren Investitionen haben.
- Widerspruch. Gegen Abgabenbescheide der Kommunalverwaltung können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Teilen Sie der Kommune schriftlich mit, dass Ihre Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt ist.
- Schadenersatz. In den neuen Bundesländern haben Sie noch immer die Chance, das gezahlte Geld zurückzubekommen, auch wenn der Bescheid bestandskräftig ist. Stellen Sie einen Antrag auf Schadenersatz bei Ihrer Kommune oder beim zuständigen Zweckverband. Berufen Sie sich auf das Staatshaftungsgesetz und auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (1 BvR 3051/14).
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