Mutmacher So kam Ute Gregor-Bertram doch zu ihrem Blindenhund

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Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Ute Gregor-Bertram. Die Frau hat nur noch ein geringes Rest­sehvermögen. Gemein­sam mit ihrer Tochter Annette Gregor hat sie vor Gericht die Finanzierung eines Blindenhundes erstritten.

Jahre­lange juristische Auseinander­setzung mit der DAK

Das erste Treffen zwischen Ute Gregor-Bertram und Emmi verläuft nach Plan. Die 14 Monate alte Königs­pudel-Hündin schnüffelt in den Zimmer­ecken, lässt sich von ihrer künftigen Halterin streicheln und verhält sich ruhig. „Ich bin froh, dass Emmi und ich gut miteinander auskommen“, sagt Ute Gregor-Bertram. Derzeit wird die Hündin zum Blindenführ­hund ausgebildet. Dass sie der 74-Jährigen bald zur Seite stehen wird, ist das Ergebnis einer jahre­langen juristischen Auseinander­setzung zwischen ihr und der DAK-Gesundheit. Im November 2017 entschied das Landes­sozialge­richt Celle: Die Kasse muss die Kosten für Emmi über­nehmen.

Unser Rat

Antrag.
Bereiten Sie sich gut vor, wenn Sie Hilfs­mittel wie einen Roll­stuhl oder eine Reha-Kur bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Schildern Sie Ihre Situation und legen Sie dem Antrag Atteste und Verordnungen bei.
Wider­spruch
. Wird Ihr Antrag abge­lehnt, können Sie grund­sätzlich inner­halb von einem Monat Wider­spruch einlegen.* Das gilt auch, wenn die Kasse sich auf ein Gutachten des Medizi­nischen Dienstes der Kranken­versicherung (MDK) beruft.
Gericht
. Wenn auch Ihr Wider­spruch abge­lehnt wird, haben Sie wiederum grund­sätzlich einen Monat Zeit, um vor dem Sozialge­richt Klage zu erheben.* Suchen Sie sich dazu einen Anwalt, das erhöht Ihre Erfolgs­aussichten.

Voll­ständige Erblindung droht

Ute Gregor-Bertram leidet an einer fort­schreitenden Augen­krankheit. Bis vor etwa zehn Jahren konnte sie Farben und Umrisse erkennen, mit speziellen Sehhilfen lesen und den Alltag gut bewältigen. „Ein Augen­arzt erklärte mir, dass ich voll­ständig erblinden werde. 2011, als ich noch gut laufen konnte, habe ich mich entschieden, mit einem Blindenhund zu leben“, sagt die Rentnerin, die auch an Multipler Sklerose erkrankt ist. Wegen dieser zusätzlichen Erkrankung kann sie sich heute ausschließ­lich mit einem Rollator fortbewegen.

Antrag auf Blindenführ­hund zunächst abge­lehnt

Mit Hilfe ihrer Tochter Annette stellte sie bei der DAK einen Antrag auf einen Blindenführ­hund, der abge­lehnt wurde. Die speziell ausgebildeten Hunde gelten nach dem Sozialgesetz­buch als Hilfs­mittel und kosten rund 25 000 Euro. Sie helfen stark Sehbehinderten, sich im Alltag zu orientieren. Dass Kassen Anträge auf einen Blindenhund wegen der hohen Kosten nicht gleich bewil­ligen, kommt häufig vor. Die Kasse argumentierte in ihrem Fall, ein Blindenhund für Gregor-Bertram sei unwirt­schaftlich, weil sie ihn wegen ihrer körperlichen Behin­derung nicht führen könne.

Rechts­beistand über den Blinden­verband

Mutter und Tochter legten Wider­spruch ein, der abge­schmettert wurde. Danach wandten sie sich an die Rechts­beratungs­gesell­schaft „Rechte behinderter Menschen” (rbm), der die Mitglieder des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten­verbandes e. V. berät und in recht­lichen Auseinander­setzungen vertritt. Während des Rechts­streits ließ die Kasse vier Gutachten einholen, um zu klären, ob die erblindete Frau trotz Gehbehin­derung einen Hund führen könne. „Die Hartnä­ckig­keit, mit der die DAK die Angelegenheit in die Länge gezogen hat, hat mich erstaunt“, sagt Annette Gregor. „Manchmal kam es mir vor, als ob die Kasse auf Zeit spielt und hofft, dass meine Mutter irgend­wann wirk­lich nicht mehr mit einem Blindenhund raus­gehen kann.“

Kombi aus Rollator und Blindenhund

Vor Gericht bestätigten Ärzte und Hunde­führer, dass sich die Rentnerin mit der Kombination von Rollator und Blindenhund gut fortbewegen könne. Bei der Urteils­verkündung erinnerten die Richter die Krankenkasse ausdrück­lich an ihre Pflicht zur humanen Krankenbe­hand­lung (Az. L 16/1 KR 371/15).

„Ich wünschte, der Hund wäre eher bewil­ligt worden“

Im Januar 2018 musste Ute Gregor-Bertram in ein Pfle­geheim ziehen. Sie hatte Schwierig­keiten, ihren Alltag alleine zu bewältigen. Voraus­sicht­lich ab Juli wird Emmi bei ihr leben. „Ich wünschte, der Hund wäre eher bewil­ligt worden“, sagt sie. „In den letzten Jahren, in denen ich kaum aus dem Haus kam, habe ich viel von meiner Mobilität verloren.“

* Korrigiert am 19. April 2018.

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