Tipps
- Trinkgeld. Nach Maßgabe gewerblicher und steuerrechtlicher Bestimmungen steht das Trinkgeld allein dem Arbeitnehmer zu.
- Ansprüche. Melden Sie Ihre Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachts- oder auch Trinkgeld immer schriftlich beim Chef an. Sie können verfallen – genauso wie unbezahlte Überstunden oder sonstige Gehaltsbestandteile. Dafür haben Sie – je nach Tarifvertrag – zwischen zwei und sechs Monate Zeit.
- Klage. Sollte der Arbeitgeber binnen zwei Wochen nicht reagieren oder die Ansprüche ablehnen, läuft je nach Ausgestaltung des Tarif- bzw. Arbeitsvertrages die nächste Frist. Dann müssen Sie innerhalb von zwei bis sechs Monaten vor Gericht Klage einreichen.
- Eigenkündigung. Treffen Sie keine zu schnellen Entscheidungen. Kündigen Sie Ihren alten Job erst, wenn Sie die andere Stelle auch wirklich haben. Ein Versprechen allein reicht nicht. Unterschreiben Sie erst den neuen Arbeitsvertrag.
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