
„Meine ehemaligen Kollegen dürfen nicht mehr mit mir sprechen.“ (Simone Reißner)
Finanztest stellt jeden Monat Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Simone Reißner. Die ehemalige Toilettenfrau aus Oberhausen kämpfte dafür, dass sie und ihre Kolleginnen das Trinkgeld behalten durften, das die Toilettennutzer ihr auf den Teller legten.
Arbeitgeber zahlte unter Tarif – und behielt das „Tellergeld“ ein
Irgendwann hatte sie es satt. Rund sieben Jahre arbeitete Simone Reißner im Einkaufszentrum Centro Oberhausen für die Reinigungsfirma InterClean. Mit einem weißen Kittel saß sie im Vorraum zu den Toiletten und nahm dankend das Geld der Toilettennutzer an. Dann verklagte sie ihren Arbeitgeber auf Herausgabe eines Anteils vom Trinkgeld. Denn anders als die meisten Kunden glauben, durfte sie das Trinkgeld nie behalten. „Wir mussten es immer abliefern und wurden regelmäßig kontrolliert“, erzählt die 59-Jährige. „Nicht ein Cent durfte in der Kittelschürze sein, sonst drohte der Rausschmiss.“ Als sogenannte Sitzerin musste sie nicht putzen, sondern bei Bedarf nur die Kollegen informieren. Der Ex-Arbeitgeber kassierte nicht nur das Geld, er umging auch die tarifrechtlichen Lohnbestimmungen für Reinigungskräfte: Er zahlte statt rund 9 Euro brutto nur 5,20 Euro pro Stunde. Ulrike Laux, im Vorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, weiß, das ist kein Einzelfall: „Der Toilettennutzer wird in die Irre geführt. Er denkt, er spendet der Frau, die da sitzt und reinigt.“
Klage gegen die Reinigungsfirma
Das lange Sitzen tat Reißners Lunge nicht gut. Im Sommer 2013 schrieb sie eine Eigenkündigung, auch weil ihr Arbeitgeber ihr einen anderen Job mit mehr Bewegung versprochen hatte. Doch aus dem Wechsel wurde nichts. Gemeinsam mit Jörg Faust, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zog Reißner gegen InterClean vor das Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Sie meldete in einer Stufenklage auch Ansprüche auf einen Teil des Trinkgeldes an. Faust argumentierte vor Gericht, dass die Nutzer davon ausgingen, das Trinkgeld ginge an die Reinigungskräfte. Die Putzfirma hielt dagegen, es stehe dem Arbeitgeber zu, weil es sich um ein „freiwilliges Nutzungsentgelt“ handele. Die Richter widersprachen: Sie verpflichteten InterClean, die Höhe des Tellergeldes für die fraglichen Monate offenzulegen und Simone Reißner am Betrag zu beteiligen (Az. 1 Ca 1603/13). Die Firma ging vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung — ohne Erfolg (Az. 16 Sa 199/ 14). Letztlich musste InterClean Auskunft geben: 30 000 Euro hatten rund 20 Angestellte allein im Mai und Juni 2013 an Trinkgeld eingesammelt.
Ansprüche aus mehr als sechs Jahren verfallen
Der Prozess hat Reißner viele Nerven gekostet. Nach über einem Jahr wollte sie endlich ein Ergebnis. Letztlich einigte sie sich mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich: Sie bekam für die zwei Monate pauschal 1 000 Euro Trinkgeld. Obwohl sie rund sieben Jahre bei der Firma gearbeitet hatte, konnte sie nur für die vergangenen zwei Monate einen Anspruch anmelden. Anwalt Faust rät deshalb: „Sparen Sie ihren Anspruch nicht auf. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag verfällt er schon nach zwei Monaten.“ Rückblickend sagt er: „Frau Reißner ist sehr mutig und gradlinig durch die ganze Sache gegangen.“ „Das ging, weil meine Existenz nicht von diesem Job abhing“, erzählt Reißner, die im Blumen-Onlineshop ihres Mannes mithilft. Doch manche Kollegen seien auf das Geld angewiesen. Das weiß sie, weil sie sich damals im Betriebsrat engagierte – als Schriftführerin. Noch immer fragen sie viele ehemalige Kollegen um Rat. Sie weiß, viele von ihnen würden sich nicht trauen zu klagen. „Sie haben Angst, dass sie entlassen werden.“ Sie selber geht nur noch selten ins Centro. „Meine ehemaligen Kollegen dürfen nicht mit mir sprechen“, erklärt Reißner. Vor den Toiletten hängen mittlerweile Schilder, die auf das freiwillige Nutzungsentgelt hinweisen – vermutlich vorbeugend gegen weitere Klagen.