Mutmacher

Tipps

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  • Einspruch. Sie können sich in Beckers Prozess einklinken. Dazu müssen Sie Einspruch einlegen, sobald Sie Ihren Steuer­bescheid für das Jahr 2015 bekommen. Nennen Sie darin das Aktenzeichen BFH III R 62/13 und beantragen Sie, dass Ihr Einspruch ruht, bis über das Verfahren von Reina Becker entschieden wurde. So können Sie mitgewinnen, falls die Klägerin vor dem Bundes­verfassungs­gericht erfolg­reich ist.
  • Entlasten. Der Entlastungs­betrag für ­Allein­erziehende stieg 2015 von 1 308 Euro auf 1 908 Euro. Er steht ­Ihnen zu, wenn Sie als Mutter oder Vater allein­stehend sind und Anspruch auf Kinder­geld und Kinder­frei­betrag haben. Wenn Sie einen Lohsteuerermäßigungs­antrag beim Finanz­amt stellen, profitieren Sie schon beim nächsten Netto­gehalt. Den Entlastungs­betrag können Sie aber auch mit der nächsten Einkommens­steuererklärung geltend machen.
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