- Einspruch. Sie können sich in Beckers Prozess einklinken. Dazu müssen Sie Einspruch einlegen, sobald Sie Ihren Steuerbescheid für das Jahr 2015 bekommen. Nennen Sie darin das Aktenzeichen BFH III R 62/13 und beantragen Sie, dass Ihr Einspruch ruht, bis über das Verfahren von Reina Becker entschieden wurde. So können Sie mitgewinnen, falls die Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich ist.
- Entlasten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stieg 2015 von 1 308 Euro auf 1 908 Euro. Er steht Ihnen zu, wenn Sie als Mutter oder Vater alleinstehend sind und Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag haben. Wenn Sie einen Lohsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt stellen, profitieren Sie schon beim nächsten Nettogehalt. Den Entlastungsbetrag können Sie aber auch mit der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen.
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- Seit 2021 ist ein Großteil der Steuerpflichtigen vom Soli befreit. Vor allem die übrigen Zahlenden fragen sich, ob die Steuer noch in Einklang mit der Verfassung steht.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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