- Betriebsrat. Sie haben das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, wenn in Ihrer Firma mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt sind. Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter und stärkt ihre Rechte. Kandidieren dürfen volljährige Mitarbeiter, die seit mehr als sechs Monaten dem Betrieb angehören. Leitende Angestellte dürfen nicht in den Betriebsrat.
- Gründung. Wenden Sie sich an Ihre Geschäftsleitung, wenn Sie einen Betriebsrat bilden wollen. Einige Unternehmen unterstützen das, andere lehnen es ab. Gewerkschaften helfen bei der Gründung.
- Wahlvorstand. Bei einer ersten Versammlung mit der Mehrheit der Arbeitnehmer wird ein Wahlvorstand mit mindestens drei wahlberechtigten Mitarbeitern gebildet. Der Wahlvorstand organisiert anschließend die Betriebsratswahlen.
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- Hier lesen Sie, wann und wie viele Überstunden der Betrieb anordnen kann, welche Regeln für Beschäftigte gelten und wann es kein Geld für Mehrarbeit gibt.
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- Wie bei jedem Vertrag gilt auch für den Arbeitsvertrag: Erst prüfen, dann unterschreiben. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf es ankommt.
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- Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern beruht oft auf falschen Vorstellungen von Rechten und Pflichten. test.de klärt über häufige Irrtümer auf.
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Ich habe den Leserkommentar in der Januarausgabe gelesen.
Der Kommentar hat mich sehr amüsiert. Da ist wohl jemand endlich in der Neuzeit angekommen.
Ja, auch Arbeitnehmer haben Rechte und die Möglichkeit, diese durchzusetzen. Und Nein, nicht nur Aktionäre lesen Finanztest. Wenn man die Zeitschrift vollständig liest, fndet man eine Menge Tipps rund um Arbeit, Rente und Steuern.
Das ist immer eine sehr gute Sache.
Wenn man darüber berichtet sollte man aber vielleicht auch mal andere Branchen, wo großer Nachholbedarf besteht, mit in den Fokus nehmen.
Ironischerweise wird z.b. in der Pflege, einem sicherlich nicht weniger wertvollen Beruf, meist weniger bezahlt. Kein Wunder dass das keiner mehr machen möchte...
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