Mutmacher

Tipps

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  • Austritts­anspruch. Wenn Sie Pflicht­mitglied in einer öffent­lich-recht­lichen Körperschaft sind, beispiels­weise der Handwerks­kammer, Apotheker- oder Ärztekammer, können Sie zwar nicht selbst aus der Kammer austreten. Sie können aber von Ihrer Mitglieds­kammer verlangen, aus dem Dach­verband auszutreten, sofern dieser seine Kompetenzen über­schreitet.
  • Maßstab. Ein Dach­verband über­schreitet seine Kompetenzen zum Beispiel, wenn er sich allgemein­politisch äußert oder zu Themen Stellung nimmt, die keinen Bezug zum jeweiligen Kammerberuf haben. Dabei darf es sich allerdings nicht um einmalige Ausreißer handeln.
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