- Austrittsanspruch. Wenn Sie Pflichtmitglied in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft sind, beispielsweise der Handwerkskammer, Apotheker- oder Ärztekammer, können Sie zwar nicht selbst aus der Kammer austreten. Sie können aber von Ihrer Mitgliedskammer verlangen, aus dem Dachverband auszutreten, sofern dieser seine Kompetenzen überschreitet.
- Maßstab. Ein Dachverband überschreitet seine Kompetenzen zum Beispiel, wenn er sich allgemeinpolitisch äußert oder zu Themen Stellung nimmt, die keinen Bezug zum jeweiligen Kammerberuf haben. Dabei darf es sich allerdings nicht um einmalige Ausreißer handeln.
-
- Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Thomas Roche. Der...
-
- Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und so die Rechte anderer stärken. Diesmal: Hannah Kiesbye. „Ich fühle mich nicht...
-
- Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Gezim Ukshini. Der Friseur...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.