Tipps
- Rechner. Kinder, die sich in das Thema Elternunterhalt schon etwas eingearbeitet haben, können mit dem Rechenprogramm von Jörn Hauß ausrechnen, welche Unterhaltsforderung sie erwartet. Das Programm findet sich auf der Website der Kanzlei Hauß & Nießalla (siehe „Elternunterhalt – Berechnungshilfe“).*
- Anwaltssuche. Wenn das Sozialamt von Kindern Elternunterhalt verlangt, sollten die Kinder sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder Familienrecht beraten lassen. Die Seite www.anwaltauskunft.de hilft bei der Suche nach einem Anwalt vor Ort. Unter www.elternunterhalt-info.de finden sie außerdem eine Liste von Anwälten, die sich zum „Anwaltsnetzwerk Elternunterhalt“ zusammengetan haben.
- Kosten. Eine anwaltliche Erstberatung kann viele Ängste ausräumen. Die Erstberatung kostet bis zu 226 Euro.
- Selbstbehalt. Der Selbstbehalt („Düsseldorfer Tabelle“) verändert sich alle paar Jahre. Die aktuellen Werte stehen unter www.fambr.de/unterhaltsleitlinien.htm.
* Link am 6. April 2016 korrigiert.
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