Mutmacher Jörn Hauß – Anwalt von Söhnen und Töchtern

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Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Jörn Hauß. Der Duisburger Spezialist für Eltern­unter­halts­fälle setzt sich dafür ein, dass unter­halts­pflichtigen Kindern mehr Geld bleibt. „Die Pflicht, für Eltern Unterhalt zahlen zu müssen, wird von vielen Kindern zu Recht als sozial­politischer Skandal empfunden“, sagt der Fach­anwalt für Familien­recht.

Viele Mandanten haben Existenz­ängste

Beim Verlassen der Kanzlei von Jörn Hauß bedanken sich viele Mandanten für die „Therapie­stunde“. Hauß’ Kunden sind erwachsene Kinder, deren Eltern im Pfle­geheim leben. Wenn das Sozial­amt sie anschreibt und Auskünfte über Einkommen und Vermögen fordert, quälen sie Existenz­ängste. „Die unter­halts­pflichtigen Kinder erleben diese Situation als schwere Verletzung ihrer Intim­sphäre“, sagt der 66-jährige Anwalt. Hauß kann die Betroffenen beruhigen. Die Recht­sprechung hat den Eltern­unterhalt stark begrenzt. Er verdeutlicht das mit einer Faust­regel: „Wenn ein Kind über­haupt zahlen muss, dann in der Regel nicht mehr als in Höhe von zwei- bis dreimal auswärts essen gehen mit dem Ehepartner.“

Dank Hauß bleibt das Eigenheim geschützt

Auch das Eigenheim unter­halts­pflichtiger Kinder ist geschützt. Dazu hat der gebürtige Berliner einiges beigetragen: 1991 versuchte das Sozial­amt Duisburg eine 52-jährige Tochter zur Beleihung ihres Eigenheims zu zwingen, damit sie zahlen kann. Hauß zog mit seiner Mandantin bis vor das Bundes­verfassungs­gericht. Dies entschied 2005 für die Tochter (Az. 1 BvR 1508/96). Seitdem ist das selbst­bewohnte Immobilien­eigentum eines Kindes für die Sozialbehörden unantast­bar.

Sein Buch zum Thema gilt als Stan­dard­werk

Nach eigenen Angaben hat Jörn Hauß seit 2005 Kinder in mehr als 5 500 Eltern­unter­halts­fällen beraten und vertreten. Da bleibt kaum freie Zeit. „Mein Hobby ist Jura“, sagt er. Hauß kommt mit wenig Schlaf aus. Am liebsten arbeitet er zwischen vier und sieben Uhr früh. Dann feilt er auch an seinem Buch „Eltern­unterhalt: Grund­lagen und Strategien“. Das Buch gilt als Stan­dard­werk. Selbst der Bundes­gerichts­hof zitiert es.

Hauß setzt sich für höheren Selbst­behalt ein

Hauß gehört zur neunköpfigen Unter­halts­kommis­sion des Deutschen Familien­gerichts­tages. Er und ein Groß­teil der Kommis­sions­mitglieder haben sich erfolg­reich dafür einge­setzt, dass beim Eltern­unterhalt der Selbst­behalt gestiegen ist. Für ein lediges Kind beträgt er seit Jahres­beginn 1 800 Euro (vorher 1 600 Euro). Dies ist der Betrag des Netto-Monats­einkommens, der jedem Kind mindestens bleiben muss. Das entlastet Kinder stark. Hauß: „Viele zahlen jetzt etwa 100 Euro weniger Eltern­unterhalt als noch 2014.“ Allerdings wird der neue Wert von den Ämtern nicht auto­matisch berück­sichtigt: „Betroffene müssen eine Neube­rechnung ihrer Unter­halts­pflicht fordern.“

Bei Vermögens­verschleierung ist für ihn Schluss

Hauß’ Einsatz für seine Mandanten hat aber auch Grenzen. Nicht selten wollen sie von ihm wissen, wie Vermögen so verschleiert werden kann, dass es dem Sozial­amt verborgen bleibt. Solch einer „Unrechts­beratung“ verweigert sich der Anwalt. Bei aller Kritik am Eltern­unterhalt recht­fertige diese „keine kriminelle Selbst­hilfe“.

In den Sozial­ämtern respektiert

Auch wenn die Ämter oft anderer Meinung sind, Jörn Hauß ist dort respektiert. Rolf Sievertsen, „Fach­dienst­leiter Unterhalt“ im Kreis Nord­fries­land, sitzt mit Hauß in der Unter­halts­kommis­sion. Dort hat er ihn als „engagierten Kollegen“ kennengelernt. Das Buch von Hauß schätzt er als „sehr hilf­reich“ – auch für die Mitarbeiter in den Behörden.

Endet mit der Enterbung auch die Unter­halts­pflicht?

Genug Stoff für Streit bleibt dennoch. Umstritten ist etwa, ob Kinder für Eltern zahlen müssen, zu denen kein Kontakt mehr besteht und die ihre Kinder sogar enterbt haben. „Mit der Enterbung geben die Eltern die familiäre Solidarität auf, es besteht keine Unter­halts­pflicht mehr.“ So sieht es der Duisburger Familien­rechtler. Die Ämter und viele Gerichte sehen es anders. Hauß lässt sich nicht bremsen: „Habe ich einen solchen Fall, gehe ich mit dem Mandanten durch alle Instanzen.“

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Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2016 um 10:46 Uhr
Link Unterhaltsrechner

@methusalixac: Vielen Dank für den Hinweis. Wir kümmern und drum. (TK)

methusalixac am 05.04.2016 um 13:34 Uhr
Link zum Unterhaltsrechner

Bitte prüfen Sie den Link zum Unterhaltsrechner unter der Rubrik "Tipps/Rechner". Es erscheint nur eine Fehlermeldung. Danke.

schaedeldx am 24.03.2015 um 16:31 Uhr
...wenn sie es noch können...

@clemenser
Wie Sie selbst zitieren, geht es um die Sozialpolitik. Es geht nicht darum, nicht für die eigenen Eltern da zu sein, sondern um die jahrzehntelang gezahlten Beiträge in Sozial- und Rentenkassen (oder Pensionskassen), und dann wird man als Kind noch geschröpft und wird zu einem Leben nahe des Existenzminimums gezwungen (überspitzt gesagt). Es geht nicht darum sich zu drücken, sondern den Lebensstandard zu erhalten und nicht jahrelange sozialpolitische Fehlplanung auszubaden. Und man hat ja in der Regel dir Verantwortung für die eigenen Kinder. Das System passt leider nicht mehr in die heutige Zeit.
Sie haben recht, Enterben ist in Deutschland praktisch unmöglich.

clemenser am 19.03.2015 um 10:32 Uhr
Kinder sind(werden) auch selbst Eltern!

„Die Pflicht, für Eltern Unterhalt zahlen zu müssen, wird von vielen Kindern zu Recht als sozial­politischer Skandal empfunden“, sagt der Fach­anwalt für Familien­recht. --------
Wenn erwachsene Kinder für ihre Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen,sollten sie sich einmal überlegen,dass sie früher oder später in dieselbe Situation kommen können und dann die eigenen Kinder vielleicht genau so denken! --------
Genug Stoff für Streit bleibt dennoch. Umstritten ist etwa, ob Kinder für Eltern zahlen müssen, zu denen kein Kontakt mehr besteht und die ihre Kinder sogar enterbt haben.----------
Enterben ist fast unmöglich! Schließlich gibt es den sogenannten Pflichtteil!
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/pflichtteil-enterben-fast-unmoeglich.php