Mutmacher Janto Just sorgt für freien Zugang zum Strand

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Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Janto Just. Der 68-Jährige aus Schortens hat mit seiner Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ dafür gekämpft, dass Natur­strände im frieslän­dischen Wanger­land eintritts­frei sind.

Nord­seeidyll mit Maschendrahtzaun

Heller Sand, kabbeliges Meer, haferbewachsene Dünen – der Strand im frieslän­dischen Hooksiel ist ein Nord­seeidyll. Das Einzige, was das Auge stört, ist ein Maschendrahtzaun. Scheinbar endlos zieht er sich die Küste entlang. „Ein kilo­meter­langer Zaun, der Menschen von Stränden fernhält – das gibt es welt­weit nur in Nieder­sachsen“, seufzt Janto Just. Doch das wird sich bald ändern. Der 68-Jährige hat gemein­sam mit Mitstreitern dafür gesorgt, dass auch Tages­gäste wieder kostenlos an Natur­strände der Gemeinde Wanger­land dürfen. Dazu gehört auch Hooksiel. Damit wäre ein großer Teil der Zäune über­flüssig, genau wie die Buden, in denen Mitarbeiter Strand­eintritt kassieren. Nur an Bade­stränden mit Umkleidekabinen oder Rettungs­schwimmern ist dann Eintritt zulässig.

Bundes­verwaltungs­gericht: Strand­eintritt „unver­hält­nismäßig“

Während der Saison verlangte Wanger­land wie andere Nord­see­orte 3 Euro Eintritt über eine Tourismus GmbH. Einwohner durften umsonst zum Strand, bei Ferien­gästen wurde der Eintritt über die Kurtaxe geregelt. Wer aber wie Just im Neben­ort wohnt, wurde als Tages­gast zur Kasse gebeten. „Es ist ein Unding, dass Menschen Geld zahlen müssen, wenn sie Natur erleben möchten“, sagt er. Jetzt entschied auch das Bundes­verwaltungs­gericht, der Strand­eintritt sei „unver­hält­nismäßig“ (Urteil vom 13.09.2017 – BVerwG 10 C 7.16).

50 000 Menschen unterstützten Justs Petition

Janto Just hat sein ganzes Leben in Küstennähe verbracht. „In meiner Jugend durfte jeder umsonst an den Strand“, erinnert er sich. Vor rund 40 Jahren zog die Gemeinde den ersten Zaun hoch. „Zunächst wurden die Zäune von Anwohnern platt­getreten. Aber als die Wangerländer vom Eintritt befreit wurden, erlahmte ihr Widerstand“, erzählt der ehemalige Fuhr­unternehmer. Doch Just ärgerte sich weiterhin und stellte Anträge für freien Strand­eintritt beim Kreistag von Fries­land. Da er bei Lokal­politikern kaum Unterstüt­zung fand, gründete er vor sechs Jahren die Initiative „Freie Strände für freie Bürger“. 50 000 Menschen unterstützten eine Petition für freien Zugang zum Strand, die aber letzt­lich wirkungs­los blieb.

Ihre Chance

Strand­eintritt.
Wenn Sie in der nächsten Saison als Tages­gast für Natur­strände der Nord- oder Ostsee Eintritt zahlen sollen, verweisen Sie auf das Urteil und auf Paragraf 59 des Bundes­natur­schutz­gesetzes: „Das Betreten der freien Land­schaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grund­flächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“
Gebühren.
Wenn eine staatliche Behörde Gebühren erhebt und Sie nicht einverstanden sind, können Sie Wider­spruch einlegen. Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Forderung, können Sie diese beim Verwaltungs­gericht anfechten. Für Gebühren­bescheide privater Unternehmen gilt das nicht, auch wenn sie im Auftrag einer Kommune handeln.

Strand­zugang vom Grund­gesetz geschützt

Gemein­sam mit Jasmin Roos von der Strand­initiative reichte er Klage ein und scheiterte in drei Instanzen. Die juristische Lage war kompliziert: Nicht die Kommune, sondern die Tourismus GmbH kassierte den Eintritt. Doch im September 2017 gab das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig den Klägern recht: Das „Recht des Einzelnen auf freien Zugang zum Strand zum Spazieren­gehen, Baden und Watt­wandern“ fällt unter die im Grund­gesetz geschützte Hand­lungs­freiheit. Außerdem wider­spricht eine zu große Ausdehnung eintritts­pflichtiger Strandbad­bereiche dem im Bundes­natur­schutz­gesetz nieder­gelegten Betretungs­recht für freie Natur und Land­schaft (Az. 10 C 7.16).

Just: „Wir bleiben dran!“

Mehr als 80 Prozent der Strände in Nieder­sachsen sind derzeit kosten­pflichtig. Auch in Schleswig-Holstein und Meck­lenburg-Vorpommern gibt es Natur­strände, für die kassiert wird. „Das geschieht in vielen Fällen wahr­scheinlich zu Unrecht“, sagt Just. „Mit den Kriterien des Urteils wird sich das besser fest­stellen und auch abstellen lassen. Wir werden auf jeden Fall dranbleiben.“

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