Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Janto Just. Der 68-Jährige aus Schortens hat mit seiner Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ dafür gekämpft, dass Naturstrände im friesländischen Wangerland eintrittsfrei sind.
Nordseeidyll mit Maschendrahtzaun
Heller Sand, kabbeliges Meer, haferbewachsene Dünen – der Strand im friesländischen Hooksiel ist ein Nordseeidyll. Das Einzige, was das Auge stört, ist ein Maschendrahtzaun. Scheinbar endlos zieht er sich die Küste entlang. „Ein kilometerlanger Zaun, der Menschen von Stränden fernhält – das gibt es weltweit nur in Niedersachsen“, seufzt Janto Just. Doch das wird sich bald ändern. Der 68-Jährige hat gemeinsam mit Mitstreitern dafür gesorgt, dass auch Tagesgäste wieder kostenlos an Naturstrände der Gemeinde Wangerland dürfen. Dazu gehört auch Hooksiel. Damit wäre ein großer Teil der Zäune überflüssig, genau wie die Buden, in denen Mitarbeiter Strandeintritt kassieren. Nur an Badestränden mit Umkleidekabinen oder Rettungsschwimmern ist dann Eintritt zulässig.
Bundesverwaltungsgericht: Strandeintritt „unverhältnismäßig“
Während der Saison verlangte Wangerland wie andere Nordseeorte 3 Euro Eintritt über eine Tourismus GmbH. Einwohner durften umsonst zum Strand, bei Feriengästen wurde der Eintritt über die Kurtaxe geregelt. Wer aber wie Just im Nebenort wohnt, wurde als Tagesgast zur Kasse gebeten. „Es ist ein Unding, dass Menschen Geld zahlen müssen, wenn sie Natur erleben möchten“, sagt er. Jetzt entschied auch das Bundesverwaltungsgericht, der Strandeintritt sei „unverhältnismäßig“ (Urteil vom 13.09.2017 – BVerwG 10 C 7.16).
50 000 Menschen unterstützten Justs Petition
Janto Just hat sein ganzes Leben in Küstennähe verbracht. „In meiner Jugend durfte jeder umsonst an den Strand“, erinnert er sich. Vor rund 40 Jahren zog die Gemeinde den ersten Zaun hoch. „Zunächst wurden die Zäune von Anwohnern plattgetreten. Aber als die Wangerländer vom Eintritt befreit wurden, erlahmte ihr Widerstand“, erzählt der ehemalige Fuhrunternehmer. Doch Just ärgerte sich weiterhin und stellte Anträge für freien Strandeintritt beim Kreistag von Friesland. Da er bei Lokalpolitikern kaum Unterstützung fand, gründete er vor sechs Jahren die Initiative „Freie Strände für freie Bürger“. 50 000 Menschen unterstützten eine Petition für freien Zugang zum Strand, die aber letztlich wirkungslos blieb.
Ihre Chance
- Strandeintritt.
- Wenn Sie in der nächsten Saison als Tagesgast für Naturstrände der Nord- oder Ostsee Eintritt zahlen sollen, verweisen Sie auf das Urteil und auf Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“
- Gebühren.
- Wenn eine staatliche Behörde Gebühren erhebt und Sie nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bleibt es trotz Widerspruch bei der Forderung, können Sie diese beim Verwaltungsgericht anfechten. Für Gebührenbescheide privater Unternehmen gilt das nicht, auch wenn sie im Auftrag einer Kommune handeln.
Strandzugang vom Grundgesetz geschützt
Gemeinsam mit Jasmin Roos von der Strandinitiative reichte er Klage ein und scheiterte in drei Instanzen. Die juristische Lage war kompliziert: Nicht die Kommune, sondern die Tourismus GmbH kassierte den Eintritt. Doch im September 2017 gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Klägern recht: Das „Recht des Einzelnen auf freien Zugang zum Strand zum Spazierengehen, Baden und Wattwandern“ fällt unter die im Grundgesetz geschützte Handlungsfreiheit. Außerdem widerspricht eine zu große Ausdehnung eintrittspflichtiger Strandbadbereiche dem im Bundesnaturschutzgesetz niedergelegten Betretungsrecht für freie Natur und Landschaft (Az. 10 C 7.16).
Just: „Wir bleiben dran!“
Mehr als 80 Prozent der Strände in Niedersachsen sind derzeit kostenpflichtig. Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Naturstrände, für die kassiert wird. „Das geschieht in vielen Fällen wahrscheinlich zu Unrecht“, sagt Just. „Mit den Kriterien des Urteils wird sich das besser feststellen und auch abstellen lassen. Wir werden auf jeden Fall dranbleiben.“
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