Mutmacher Gezim Ukshini – der Mann, der Facebook rasierte

2
Mutmacher - Gezim Ukshini – der Mann, der Facebook rasierte

„Besser gar keine Werbung als eine schlechte Facebook-Seite.“, Gezim Ukshini. © Stefan Korte

Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Gezim Ukshini. Der Friseur aus Hannover hat sich erfolg­reich gegen die Geschäfts­praktiken von Facebook gewehrt.

Unerwünschte Werbung über eine Facebook-Seite

Diens­tagvormittag beim „Coiffeur Sultan“: Ein halbes Dutzend Friseu­rinnen und Friseure bedient die Kunden in den gepols­terten Sesseln. Haar­strähnen fallen auf den Boden, Farben werden aufgetragen, eine Haar­schneide­maschine schnurrt. In zwei Sitz­ecken warten weitere Kunden auf ihre neue Frisur. Der Friseursalon in Hanno­vers Innen­stadt brummt. „Die Kunden finden auch ohne viel Werbung den Weg zu uns“, sagt Gezim Ukshini, Inhaber des Salons. Um unerwünschte Werbung über eine Facebook-Seite ging es in einem lang­wierigen Rechts­streit, den der 46-Jährige schließ­lich gewonnen hat. Der Internetriese musste ein Ordnungs­geld von 50 000 Euro zahlen.

Werbeseiten werden auto­matisch erstellt

Ein Bekannter erzählte Gezim Ukshini im Jahr 2016, dass er im sozialen Netz­werk Facebook eine Werbeseite von dessen Salon entdeckt hatte. Der Friseur, der niemals Mitglied in dem Netz­werk war und es auch nicht werden wollte, war erstaunt. Neben Adresse, Telefon­nummer und Öffnungs­zeiten waren mehrere Fotos abge­bildet. „Was mich wirk­lich gewundert hat: Es waren nicht nur Bilder von dem Salon außen zu sehen, irgend­jemand muss auch innen fotografiert haben“, erzählt Ukshini. Daneben waren Fotos und Adressen konkurrierender Betriebe zu sehen. Einen Zugriff auf die Seite seines Salons hatte er nicht.

Tipps

Inoffizielle Seiten.
Hat Facebook für Ihr Unternehmen ohne Ihre Zustimmung eine Seite einge­richtet, dann können Sie diese nur verwalten oder löschen, wenn Sie Mitglied des Netz­werks sind und eine Beziehung zu dem Unternehmen nach­weisen.
E-Mail-Adresse.
Die Kontakt­aufnahme zu Facebook ist schwierig. Als Nicht­mitglied, das eine Seite löschen will, können Sie an impressum-support@support.facebook.com schreiben und sich auf Ukshinis Fall berufen.
Daten­schutz.
Das Daten­schutz­verhalten von Facebook & Co wird kritisiert. Was die Internetgiganten über Sie als Kunden wissen und wie Sie sich vor Miss­brauch schützen, erfahren Sie in unserem Test Datenauskunft. Wie Sie Ihren Facebook-Account loswerden, beschreiben wir in unserem Gewusst wie: Facebook löschen. Weitere Infos auf unserer Themenseite Social Media.

Ukshini fühlte sich zum Beitritt genötigt

Was dem Hanno­veraner passiert ist, ist kein Einzel­fall: Facebook richtet regel­mäßig „nicht verwaltete“ oder „inoffizielle“ Seiten ein. Auf ihnen wird über Geschäfte und Orte informiert, die sonst nicht in dem sozialen Netz­werk präsent sind. Der Friseur wollte die Seite sofort loswerden. Doch die Kontakt­aufnahme mit dem Internetgiganten war schwierig. Zunächst kam keine Antwort, dann bekam er eine E-Mail, in der ihm vorgeschlagen wurde, die Seite zu über­nehmen. Dieser Vorschlag hatte einen Haken: Um die Facebook-Seite selbst zu verwalten und sie später auch löschen zu können, hätte Ukshini dem Netz­werk beitreten müssen. „Das ist Erpressung“, sagt er. Deshalb beschloss er damals, seine Rechts­schutz­versicherung in Anspruch zu nehmen und einen Anwalt zu engagieren: „Mir war klar, dass ich das ohne Hilfe von Juristen nicht schaffe.“

Facebook stellt sich stur – und verliert vor Gericht

Zunächst verlangte der Anwalt von Facebook, alle Angaben über den Friseursalon zu löschen. Als das Unternehmen nicht reagierte, erhob Ukshini 2016 Klage vor dem Land­gericht Hannover. Die Richter sahen durch die unerwünschte Internetseite die Persönlich­keits­rechte des Friseurs verletzt. Facebook wurde aufgefordert, die Seite zu löschen und ein Ordnungs­geld von 50 000 Euro an die Landes­kasse Hannover zu zahlen. Darauf­hin legte das Unternehmen, das seinen Europasitz in Irland hat, vergeblich Einspruch ein. Als es nicht zahlte, wurde im Jahr 2017 eine Zwangs­voll­stre­ckung einge­leitet. Der Internetriese ging vor dem Ober­landes­gericht Celle in Berufung und blieb auch dort erfolg­los. Die Richter bestätigten 2018 das Urteil aus Hannover (Az. 13 U 71/18). Letzt­lich musste Facebook das Ordnungs­geld zahlen und die Coiffeur-Sultan-Seite endlich aus dem Netz nehmen.

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.06.2019 um 10:09 Uhr
    Hat Facebook die Seite nicht gelöscht?

    @karlkaefer: Ich sehe jetzt nicht, dass es sich bei der von Ihnen angegebenen Seite um die streitbefangene, automatisch angelegte Seite für den Salon Coiffeur Sultan in Hannover handelt (maa)

  • karlkaefer am 25.06.2019 um 18:46 Uhr
    Facebook hat die Seite immer noch nicht gelöscht!

    siehe https://www.facebook.com/pages/Coiffeur-Sultan/2788546231173367