- Elternzeit. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber verbindlich mitteilen, von wann bis wann Sie Elternzeit nehmen.* Verlängerungen der Elternzeit sind schwierig, Arbeitgeber müssen solch einem Wunsch nicht nachgeben.
- Betreuungsplatz. Seit August 2013 gibt es für Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege. Doch vielerorts fehlen Angebote. Bemühen Sie sich frühzeitig um einen Platz und dokumentieren Sie Bewerbungen und Absagen genau.
- Klage. Erste Urteile rund um den Rechtsanspruch sind gefällt. Einige Familien haben im Eilverfahren einen Platz erhalten. Bekommen Sie trotz intensiver Suche keinen Platz, können Sie Ihre Kommune auch auf Schadenersatz verklagen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.
* Passage korrigiert am 13.5.2015
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- Finanztest stellt Menschen vor, die für Verbraucherrechte streiten. Diesmal: Heike Röhrs. Die Norddeutsche hat vor Gericht ihr Recht auf eine Teilzeitstelle durchgesetzt.
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- Eltern haben die Wahl: Bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate Elterngeld Plus zum halben Satz. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Elterngeld.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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