Mutmacher

Tipps

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  • Beratung. Wenden Sie sich bereits bei einem Verdacht auf einen Behand­lungs­fehler an Ihre Krankenkasse. Die Kassen sind verpflichtet, Patienten zu unterstützen und bieten außerge­richt­liche Rechts­beratung. Kassen beauftragen Gutachten durch den Medizi­nischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Beratung bieten auch Verbraucherzentralen, Selbst­hilfe­gruppen und Patientenberatungs­stellen.
  • Dokumentation. Einen Anspruch auf Schmerzens­geld können Sie haben, wenn ein Behand­lungs­fehler nachgewiesen wird. Lassen Sie Ihren Gesund­heits­zustand durch Ärzte attestieren. Auch Fotos von Verletzungen können später vor Gericht helfen.
  • Frist. Ansprüche auf Schmerzens­geld verjähren nach drei Jahren. Als Betroffene des PIP-Skandals müssen Sie Ihre Klage bis zum 31. Dezember 2015 einreichen, ansonsten erlischt Ihr Anspruch.
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