- Beratung. Wenden Sie sich bereits bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an Ihre Krankenkasse. Die Kassen sind verpflichtet, Patienten zu unterstützen und bieten außergerichtliche Rechtsberatung. Kassen beauftragen Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Beratung bieten auch Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen und Patientenberatungsstellen.
- Dokumentation. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie haben, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird. Lassen Sie Ihren Gesundheitszustand durch Ärzte attestieren. Auch Fotos von Verletzungen können später vor Gericht helfen.
- Frist. Ansprüche auf Schmerzensgeld verjähren nach drei Jahren. Als Betroffene des PIP-Skandals müssen Sie Ihre Klage bis zum 31. Dezember 2015 einreichen, ansonsten erlischt Ihr Anspruch.
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