Mutmacher Ein Gastronom gegen Google

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Mutmacher - Ein Gastronom gegen Google

„Es ist enorm wichtig, im Auge zu behalten, was über einen im Netz steht.“, Peter Hubert, Wirt aus Tegernsee © Stefan Korte

Finanztest stellt Menschen vor, die großen Firmen oder Behörden die Stirn bieten und so die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Peter Hubert aus Tegernsee hat sich erfolg­reich gegen Praktiken des Internetgiganten Google gewehrt.

Wie voll ist es im Brau­stüberl tatsäch­lich?

Mittags gegen 12 Uhr füllt sich das Herzogliche Bräu­stüberl im bayerischen Tegernsee. Einheimische, Touristen und Reise­gruppen nehmen auf Holz­stühlen Platz, die schon Jahr­zehnte auf dem Buckel haben. Innen- und Außen­bereich des Bräu­stüberls bieten 1 400 Plätze, es herrscht ein ständiges Kommen und Gehen. „So ist das immer bei uns“, sagt Peter Hubert, der Wirt. „Der Laden ist zu den Tisch­zeiten voll, trotzdem findet jeder einen Platz.“ Die Internetsuch­maschine Google hatte anderes behauptet: Mehr als 90 Minuten Warte­zeit seien am Wochen­ende möglich. Gegen diese Angabe ist Hubert erfolg­reich juristisch vorgegangen.

Einen Ansprech­partner bei Google finden – sehr schwierig

Hubert erfuhr 2017 über Stamm­gäste, was Google über sein Restaurant schreibt. Er war so erstaunt wie verärgert. Der Blick auf die Hilfeseite von Google half nicht weiter. Dort steht: „Stoß­zeiten, Warte­zeiten und Besuchs­dauer werden mithilfe von aggregierten und anonymisierten Daten von Nutzern berechnet, die den Google Stand­ortverlauf akti­viert haben.“ Der Wirt versuchte zunächst selbst das US-Unternehmen zu kontaktieren. „Es gibt zwar Nieder­lassungen in Deutsch­land, einen Ansprech­partner zu finden, ist trotzdem schwierig“, sagt er dazu. Als er es geschafft hatte, teilte Google ihm lapidar mit, dass sich die Funk­tion nicht abschalten lasse.

Der Bayer schaltete einen Anwalt ein, der eine juristische Auseinander­setzung mit Google als kompliziert und den Ausgang als ungewiss einschätzte. Hubert ließ sich nicht abschre­cken. „Die falschen Angaben können Gäste abhalten, unser Restaurant zu besuchen. Noch war das für uns nicht existenz­bedrohend. Aber niemand weiß, wie sich die Angelegenheit in den nächsten Jahren entwickelt hätte“, sagt er. Die Klage des Anwalts ging an den deutschen Firmensitz von Google. Das Unternehmen verwies auf seinen Haupt­sitz in Kalifornien. Ein Prozess in den USA wäre enorm teuer geworden.

Vor Gericht gibt Google nach

Der Jurist versuchte, mit Google eine gütliche Einigung zu erzielen. Im Juli 2019 löschte das US-Unternehmen schließ­lich die Angaben zu den Warte­zeiten. „Die Funk­tion ließ sich also doch abschalten“, sagt Hubert grinsend. Das reichte dem Wirt aber nicht. Er bestand auf einer Unterlassungs­erklärung. Im August 2019 wurde ein Termin zur mündlichen Verhand­lung vor dem Land­gericht München I angesetzt. Diesen Termin sagte Google ab und erkannte den Unterlassungs­anspruch an. Damit ist der Internetriese einem Urteil aus dem Weg gegangen, auf das sich andere berufen könnten. „Trotzdem habe ich viel Zuspruch von Wirten bekommen, die sich ermutigt fühlen, es ebenfalls mit Google aufzunehmen“, sagt Hubert.

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Kommentarliste

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  • DRider am 05.05.2020 um 19:10 Uhr
    Ob das den Verbrauchern hilft...

    Jetzt muss man zu Fuss/Auto rausfinden, ob dort was frei ist, Zeit verlieren, CO2 ausstoßen, etc., anstatt über internet rauszufinden. Aber der Herr Wirt ist zufrieden, dass der Leute in dem Gang warten müssen.
    Aus meiner Otto-Verbraucher-Sicht wäre die Google-Infos wichtiger, um zu entscheiden, ob ich reservieren muss oder nicht.