Mutmacher Ein Ehepaar kämpft für bezahl­bare Mieten

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Finanztest stellt Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Holger und Sultan T.. Das Hamburger Ehepaar kämpft für bezahl­bare Mieten im öffent­lich geförderten Wohnungs­bau.

600 Euro Miet­steigerung nach Ende der Miet­preisbindung

Es war ein Glücks­moment, als Sultan und Holger T. 2013 ihre neue Wohnung in Hamburgs grünem Bezirk Osdorf fanden. Vier Zimmer auf 92 Quadrat­metern, eine groß­zügige Terrasse und vor dem Haus ein Spiel­platz. Perfekt für eine junge Familie. „An der Wohnung habe ich bis heute nichts auszusetzen“, sagt Holger T. nüchtern, „an den Rahmenbedingungen schon.“ Ende Juli haben Holger T. und seine Frau vor dem Amts­gericht Hamburg-Blankenese einen Prozess gegen ihren Vermieter, die Luserke Vermögens­verwaltung GmbH, gewonnen und ihren Miet­vertrag angefochten. Das Paar sah seine Zukunft als Familie bedroht: Nach dem Ende der Miet­preisbindung in 15 Jahren sollte ihre Nettokaltmiete im öffent­lich geförderten Wohnungs­bau um 600 Euro steigen. Sultan T.: „Das können wir uns nicht leisten, wir müssten ausziehen.“

Jahre­langes Warten auf eine Wohnung

Bis 2013 lebten die T.s mit Tochter Emma in einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die Frau war wieder schwanger. Das Paar hatte einen Wohn­berechtigungs­schein für eine Vier-Zimmer-Wohnung, Tipps. „Doch bei unserer Genossenschaft hätten wir jahre­lang warten müssen“, sagt Holger T.. Wohn­raum in der Hanse­stadt ist knapp und teuer. Dann bewarb sich das Paar für die neue Siedlung am Harderweg, die von einem privaten Investor gebaut wurde. Soziale Wohnungs­bauprojekte werden – nicht nur in Hamburg – zunehmend von privaten Investoren umge­setzt. Als öffent­lich gefördertes Wohn­projekt ist die Nettokaltmiete auf zunächst 5,80 Euro pro Quadrat­meter beschränkt.

Dreiste Klauseln im Miet­vertrag

Die Haus­verwaltung sagte schnell zu, der Miet­vertrag aber ließ auf sich warten. Die T.s kündigten die alte Wohnung trotzdem, sie konnten nicht monate­lang zwei Mieten zahlen. „Als wir den Vertrag bekamen, war ich fassungs­los“, sagt Holger T.. Der Miet­vertrag sah außer dem Miet­anstieg vor, dass jede Miet­partei gezwungen ist, einen Auto-Stell­platz für 80 Euro anzu­mieten. Dreist war auch die Extramiete von 40 Euro für den Kellerraum. Unter­schreiben mussten die T.s trotzdem − sie brauchten ein Dach über dem Kopf.

Richter erklären Klauseln für unwirk­sam

Holger T. ist studierter Immobilien­ökonom und selbst Angestellter einer Wohnungs­baugenossenschaft. Er wandte sich zunächst an den Vermieter, dann an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB), die die Wohn­siedlung mitfinanziert hatte. Außerdem informierte er seine Nach­barn. „Viele hatten nicht begriffen, was für Verträge sie unter­schrieben hatten“, sagt er. Die T.s stellten Anfragen beim Hamburger Senat und schalteten einen Anwalt für Mietrecht ein. Beim Prozess erklärten die Richter die „Steigerung der Miete von 80 Prozent“ nach Ablauf der Miet­preisbindung für unwirk­sam. Auch die Koppelung der Verträge an Stell­plätze ist nicht erlaubt.

Vermieter will sich wehren

Der Vermieter will gegen das Urteil vorgehen. Sultan und Holger T. sind dennoch zuver­sicht­lich, die Miete auch noch in 15 Jahren bezahlen zu können. „Eins war gut an dem ganzen Ärger“, sagt Holger T. lachend. „Durch die vielen Gespräche mit den Nach­barn haben wir hier schnell eine Menge netter Leute kennengelernt.“

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