Das können Sie tun
- Ansprechpartner. Wenn Sie weniger als männliche Kollegen mit ähnlicher Qualifikation verdienen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vorgesetzten. Falls Sie dort nicht weiterkommen, sind Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsrat die nächsten Ansprechpartner. Zum Thema beraten auch Gewerkschaften.
- Klage. Will Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht anpassen, können Sie eine Eingruppierungsklage anstrengen. Vor Gericht müssen Sie dann nachweisen, dass Ihr Aufgabenbereich mit dem eines besser bezahlten Kollegen vergleichbar ist.
- Neues Gesetz. Vorteilhaft für Sie könnte das neue „Entgeltgleichheitsgesetz“ sein. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will es noch 2015 auf den Weg bringen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen dann verpflichtet sein, gerechtere betriebliche Strukturen zu schaffen. Behalten Sie im Auge, ob und wann das Gesetz in Kraft tritt.
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