
„Gegen Diskriminierung zu kämpfen, ist schmerzhaft, aber es lohnt sich“. Hamado Dipama © Stefan Korte
Finanztest stellt Menschen vor, die Firmen, Behörden und privaten Anbietern die Stirn bieten und so die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Hamado Dipama aus München. Er hat sich gegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche gewehrt.
„Sind Sie Ausländer?“
Augsburg, ein Zimmer, Küche, Bad, 40 Quadratmeter, 394 Euro Kaltmiete – als Hamado Dipama 2019 die Wohnungsannonce in einer Tageszeitung entdeckte, freute er sich. Genau so eine Wohnung hatte er gesucht. Also rief er bei der angegebenen Nummer an und musste die Frage „ob er Ausländer sei“ beantworten. Der Vermieter beendete das Gespräch. Wortlos. „So etwas passiert leider häufig, wenn einige Menschen meinen Namen und mein nicht perfektes Deutsch hören“, sagt Dipama. „Dabei habe ich ein festes Einkommen und zahle hier seit 2003 Steuern.“ Erst nach dem Telefonat habe er die zwei entscheidenden Wörter im Inserat entdeckt: an Deutsche. Der 45-Jährige hatte keine Chance, die Wohnung zu bekommen. Aber er hat gegen die Diskriminierung geklagt.
Wenn auch Sie Diskriminierung erfahren
- Gleichbehandlung.
- Falls Sie benachteiligt wurden, können Sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 berufen. Es verbietet jede ungerechtfertigte Benachteiligung, Belästigung oder Mobbing wegen Rasse, Hautfarbe oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Beweise.
- Wenn Sie gegen eine Benachteiligung vorgehen möchten, müssen Sie Ihre Vorwürfe glaubhaft belegen können. Zeugen sind von Vorteil. Weitere Indizien können etwa Ablehnungsschreiben, E-Mails oder nicht neutrale Inserate und Ausschreibungen sein. Auch ein Gedächtnisprotokoll – was genau ist wann passiert – kann helfen, Ansprüche durchzusetzen. Im Erfolgsfall gibt es oft Schadenersatz.
Schöne und schlechte Erfahrungen
Dipama kommt aus Burkina Faso. Er studierte dort Wirtschaft, war in der Studentenbewegung aktiv und kritisierte die korrupte Regierung. Einige seiner Mitstreiter wurden ermordet, andere verschwanden. Aus Angst vor einem ähnlichen Schicksal floh er 2002 aus seiner Heimat und kam über Frankreich nach Bayern. Er erzählt, wie er damals die Sprache mithilfe von Audiokassetten in der Bibliothek lernte. „Manchmal haben sich Einheimische zu mir gesetzt und mit mir stundenlang die Sprache geübt. Das waren schöne und positive Erfahrungen.“
Es gab auch andere, negative Erfahrungen: Pöbeleien und Anfeindungen auf der Straße und das Gefühl, ausgegrenzt zu sein. Gründe genug, sich dafür einzusetzen, dass niemand diskriminiert wird. Heute arbeitet Dipama als Referent der Agaby (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns). Auch privat kämpft er gegen Alltagsrassismus. 2015 gewann er vor Gericht gegen Münchner Clubs, die Menschen mit Merkmalen wie dunkler Hautfarbe nicht einließen.
Urteil am Tag der Menschenrechte
„Mich in dem Prozess gegen den Augsburger Vermieter durchzusetzen, hat mich viel Kraft gekostet“, sagt Dipama. Es half, dass er das Inserat vorlegen konnte und Zeugen hatte. Ein deutscher Freund von ihm bezeugte, dass der Vermieter auch ihn abgelehnt hatte, weil er beruflich mit Flüchtlingen zu tun hat.
Während des Prozesses redete der Vermieter von dschihadistischen Kämpfern aus Burkina Faso und nannte Dipama „Obama“. Die Richter urteilten, dass der Kläger „aufgrund Rasse oder ethnischer Herkunft“ benachteiligt wurde. 1 000 Euro Schadenersatz muss der Angeklagte zahlen. Außerdem darf er die Formulierung „an Deutsche“ bei Annoncen nicht weiter verwenden. Dipama ist zufrieden. „Was mich besonders freut: Das Urteil wurde am Tag der Menschenrechte gesprochen.“
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- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, soll vor Ungleichbehandlung schützen. test.de erklärt, wo es zum Tragen kommt.
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- Wer auf Wohnungssuche ist, muss nicht nur Gehaltsbescheinigungen vorlegen, sondern häufig auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter.
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- Millionen Menschen erholen sich im Schrebergarten oder im Mietgarten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Regeln für Kleingärtner und finden Tipps zur Gartensuche.
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Ein Münchner will 2019 in Augsburg eine Wohnung mieten und wohnt auch 2020 noch in München. Leider versäumen die Journalisten den Grund für diese offensichtliche Diskrepanz zu erläutern.